§ 852 BGB - BGH Urteil für Neuwagenkäufer im Abgasskandal
letztes Update: 07.12.2022
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- Björn-Michael Lange
- Erstellt
- Rechtsanwalt, Partner
- Erstellt
- Sonntag, 20.02.2022

§ 852 BGB Verjährung
Neuwagenkäufer von bestimmten Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Daimler, BMW und Opel können hoffen. Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.02.2022 den „Restschadensersatzanspruch“ nach § 852 BGB für Gebrauchtwagenkäufer in Fällen gegen die Volkswagen AG ausgeschlossen und Verjährung angenommen. Umso mehr geraten jetzt aber nun die Neuwagenkäufer zum Thema § 852 BGB und Verjährung in den Fokus. Am 21. Februar 2022 sind in den Sachen VIa ZR 8/21 um 12.00 Uhr und VI a ZR 57/21 um 13.00 Uhr zwei sehr interessante Fälle gegen die Volkswagen AG angesetzt.Restschadensersatzanspruch aus § 852 BGB: Urteile des Bundesgerichtshofs zu VW 2022
Die Verjährung könnte in zahlreichen Fällen ein überwindbares Problem sein. Wenn der Bundesgerichtshof zu VW 2022 zum Restschadensersatz aus § 852 BGB so urteilt, wie erwartet, könnte dies ein wahrer Dammbruch sein. Beispiel: ein Dieselkäufer kauft ein Dieselfahrzeug, z.B. ein Tiguan von Volkswagen neu direkt beim Hersteller am 05.06.2012 mit dem Motor EA 189. Im Jahr 2016 bekommt er ein Schreiben von Volkswagen mit der Information, dass das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf wegen Dieselmanipulationen angeordnet hat. Der Wagen musste dann zum Update in die Werkstatt. Der Bundesgerichtshof geht in diesem Fall davon aus (wenn der Dieselkäufer allgemein vom VW-Dieselskandal mit dem Motor EA 189 erfahren hat), dass die Verjährung Ende 2016 zu laufen begonnen hat. Dann würde die Verjährung zum Ende des Jahres 2019 ablaufen. Eine Klage im Jahr 2022 wäre dann „zu spät“, die Ansprüche wären verjährt. Hier kommt der Restschadensersatzanspruch aus § 852 BGB ins Spiel. Ein positives Urteil des Bundesgerichtshofs gegen VW wird am 21.02.2022 erwartet.§ 852 BGB beim Neuwagenkauf die mögliche Lösung
Allerdings kann die Verjährung beim Neuwagenkauf durch den § 852 BGB „überwunden“ werden. Vereinfacht dargestellt: Die Verjährung beträgt aufgrund des § 852 BGB nicht drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Dieselskandal allgemein und speziell von der Betroffenheit des konkreten Fahrzeugs besteht. Die Verjährung beträgt dann auf den Tag genau 10 Jahre ab Kaufdatum. Um in unserem Beispiel zu bleiben: die Verjährung würde dann bei unserem oben genannten Tiguan-Käufer erst am 05.06.2022 eintreten. Eine vorherige Klage, jedenfalls spätestens am 05.06.2022 bei Gericht eingereicht, hemmt die Verjährung. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung wäre dann durchsetzbar. Da der Bundesgerichtshof die Volkswagen AG in den Fällen des EA 189 Motors schon rechtskräftig aufgrund vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt hat, ginge es in einem Verfahren dann „nur noch“ um diese Verjährungsfrage. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 21.02.2022 wird Rechtssicherheit eintreten. Die Erwartung ist ganz klar, dass der Bundesgerichtshof den § 852 BGB auf die Neuwagenfälle im Dieselskandal anwenden wird.Das Ergebnis wäre: Alle Neuwagenkäufer von betroffenen Dieselfahrzeugen, auch dann, wenn das Auto schon verkauft ist, könnten noch Schadensersatz bzw. Rückabwicklung geltend machen.