Abgasmanipulation beim Mercedes GLE Diesel - Jetzt handeln!
letztes Update: 21.03.2023
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- Björn-Michael Lange
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- Rechtsanwalt, Partner
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- Samstag, 01.10.2022

Mercedes GLE steckt mitten im Dieselskandal
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Mai 2018 erstmals Rückrufe für Fahrzeuge der Daimler AG mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Die Anordnung betraf zahlreiche Autos mit den Motoren OM 651 und OM 642 und einem Hubraum von 2,2 und 3,0 Litern. Die Fahrzeuge entspringen der Baureihe Mercedes-Benz W 166. Auch verschiedene GLE Modelle sind von diesen Euro 6-Pflichtrückrufen betroffen.UPDATE 21.03.2023 - EuGH entscheidet positiv
Mit Urteil vom 21. März 2023 hat er EuGH im Sinne der Verbraucher entschieden. Wir raten jedem Käufer eines betroffenen Fahrzeugs, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.Mercedes GLE (Baureihe W 166) Modelle mit Dieselmotor
GLE Fahrzeuge von Mercedes Benz sind SUV-Modelle der oberen Mittelklasse. Die Bezeichnung GLE wird seit 2015 verwendet. Zuvor wurden die Modelle der Baureihe als M-Klasse verkauft. Durch das “G” wird gekennzeichnet, dass es sich um einen SUV handelt, das “L” ist lediglich ein Überleitungsbuchstabe und das “E” fasst die Baureihenkernmarke zusammen und steht für die Nähe zur E-Klasse.Betroffene Fahrzeuge - Mercedes GLE Euro 6
Diese Fahrzeuge sind von der Abgasmanipulation und von Pflichtrückrufen betroffen:
GLE 250 d
Baujahr 2015 - 2018Mercedes - GLEMotor: OM 651 | EURO 6GLE 250 d 4Matic
Baujahr 2015 - 2018Mercedes - GLEMotor: OM 651 | EURO 6GLE 350 d 4Matic
Baujahr 2015 - 2018Mercedes - GLEMotor: OM 642 | EURO 6
Verschiedene KBA Rückrufe für den Mercedes GLE
Welche verpflichtenden Rückrufe durch das KBA gab es bisher für den Mercedes GLE?- Rückrufcode 5499636 aus dem Jahr 2019
- Rückrufcode 5496121 aus dem Jahr 2019
- Rückrufcode 5496142 aus dem Jahr 2019
- Rückrufcode 5496143 aus dem Jahr 2019 und 2020
- Rückrufcode 5498917 aus dem Jahr 2020
Was können Daimler GLE Kunden tun?
Betroffene können mit hoher Erfolgsaussicht gegen die Daimler AG auf Rückabwicklung des Kaufvertrags klagen. Bei Erfolg ist das Fahrzeug zurückzugeben und der gezahlte Kaufpreis wird seitens des Herstellers erstattet. Hierbei wird lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Abzug gebracht. Hier gilt: Umso weniger Sie gefahren sind, desto mehr Geld erhalten Sie zurück. Doch auch für Vielfahrer lohnt sich ein Vorgehen regelmäßig.In welchen Konstellationen kann Schadensersatz gefordert werden?
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