Knaus Boxstar 600 Solution 4 mitten im Dieselskandal

 letztes Update: 21.03.2023
Knaus Boxstar 600Knaus Boxstar 600

Knaus Boxstar 600 Solution 4 - OLG München mit positivem Beschluss

Gute Nachrichten vom OLG München für Wohnmobil-Fahrer mit Dieselmotor: die Erfolgsaussichten dürften nach mehreren Hinweisbeschlüssen stark gestiegen sein, u.a. Az. 36 U 3000/22. Das OLG München davon aus, dass im Knaus Boxstar 600 Solution 4 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Die Verfügung ist vom 03. August 2022 und verweist auf die Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof.
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UPDATE 21.03.2023 - EuGH entscheidet positiv

Mit Urteil vom 21. März 2023 hat er EuGH im Sinne der Verbraucher entschieden. Wir raten jedem Käufer eines betroffenen Fahrzeugs, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.

OLG München sieht Stilllegungsgefahr bei Knaus Wohnmobil

Das Gericht hat ausgeführt, dass in dem genannten Fall von einer Stilllegungsgefahr des Wohnmobils auszugehen sei. Damit dürfte der klagende Verbraucher Recht bekommen und das Verfahren gewinnen. Das Wohnmobil kaufte der Kläger im November 2019 für 43.999 Euro. Dabei ist das Fahrzeug mit einem 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und ist mit der Abgasnorm Euro 6 b unterwegs. Der Kläger klagte auf Rückabwicklung unter Anrechnung einer sogenannten Nutzungsentschädigung. Der Kläger brachte im Verfahren vor, dass Fiat zahlreiche unzulässige Abschalteinrichtungen in das Fahrzeug eingebaut hatte.

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Björn-Michael Lange | Rechtsanwalt, Partner

Verfügung vom 03. August 2022 bahnbrechend

Das Oberlandesgericht München stellte mit der Verfügung fest, dass die Timerfunktion im Motor von Fiat nicht bestritten worden ist. Dabei handele es sich bei der Timerfunktion um eine Abschalteinrichtung gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG Nr. 715/2007. Interessant und zutreffend dabei die Ansicht vom OLG München zur Frage der Sittenwidrigkeit: dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abschalte und dieser Zeitraum vergleichbar mit der Dauer des NEFZ-Prüfstandes sei, werde als „sittenwidrig“ gewertet. Motorschutz käme hier nicht in Betracht, da die Ausnahmen nach dem EuGH-Urteil vom 14.07.2022, C-128.20 Rn. 70 eng auszulegen seien. Damit würde eine Rückrufgefahr bzw. Gefahr des Widerrufs der Typgenehmigung bestehen. Bezüglich der Nutzungsentschädigung ging das Oberlandesgericht München von einer Laufleistung von 300.000 Kilometern aus.

Tipp:

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei BRIXLANGE sind Ihre Ansprechpartner, insbesondere auch bei Wohnmobilen. Grundsätzlich dürften weit mehr als 200.000 Wohnmobile in Deutschland vom Abgasskandal betroffen sein. Es gibt rund 675.000 in Deutschland zugelassene Wohnmobile, insofern dürfte rein statistisch mindestens jedes 3. Wohnmobil mit manipulierter Abgassteuerung unterwegs sein. Gerne prüfen wir die Betroffenheit auch Ihres Wohnmobils. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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