Carthago Wohnmobil Abgasskandal - Probleme im Dieselskandal?
letztes Update: 21.03.2023
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- Malte Brix
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- Rechtsanwalt, Partner
- Erstellt
- Dienstag, 07.06.2022

Der Carthago Wohnmobil Abgasskandal ist ein Schock für Betroffene
Seitdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt seit Juli 2020 gegen Verantwortliche des Fiat-Konzerns sowie auch des Schwesterkonzerns CNH Industrial, zu der auch Iveco gehört, ermittelt, hat der Dieselskandal bei Wohnmobilen Fahrt aufgenommen. Auch Wohnmobile der Marke Carthago sind in den Fokus geraten. Für Käufer eines solchen Wohnmobils bedeutet diese Nachricht einen Schock. Der Carthago Wohnmobil Abgasskandal kann aber auch eine Chance für Sie sein. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung im Carthago Wohnmobil Abgasskandal, um unverbindlich zu klären, inwieweit Ansprüche bestehen könnten.UPDATE 21.03.2023 - EuGH entscheidet positiv
Mit Urteil vom 21. März 2023 hat er EuGH im Sinne der Verbraucher entschieden. Wir raten jedem Käufer eines betroffenen Fahrzeugs, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.Welche Carthago Wohnmobile sind vom Abgasskandal betroffen?
Bei den Premiummodellen von Carthago kann davon ausgegangen werden, dass folgende Wohnmobile von den Abgasmanipulationen betroffen sind:- Carthago C-Sport
- Carthago C-Tourerl
- Carthago C-TourerT
- Carthago Chic C-Line
- Carthago Chic l 44
- Carthago Chic l 47
- Carthago Chic S-Plus l
- Carthago Malibu
- Carthago Malibu Van 600 DB
- Carthago Opus 5
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Carthago Wohnmobil Probleme - Was folgt aus dem Dieselskandal?
Welche Probleme bringen Abgasmanipulationen für Ihr Carthago Wohnmobil? Folgende drei Problemstellungen stellen sich im Abgasskandal regelmäßig und sind uns gut bekannt. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen hierzu.1. Stilllegung kann drohen
Wer bei zurückgerufenen Fahrzeugen ein angeordnetes Zwangs-Software-Update nicht aufgespielt, dem droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Wohnmobils. Hierbei ist davon auszugehen, dass es zu Zwangsrückrufen von Wohnmobilen kommen wird. Warum bei einem Software-Update Vorsicht geboten ist und was Sie tun können, damit es nicht zum Problem für Ihr Carthago Wohnmobil wird, erfahren Sie im Rahmen unserer Erstberatung.2. Italien droht Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Bisher ist die italienische Behörde, die dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt „entspricht“ im Fiat Abgasskandal untätig geblieben. Allerdings dürfte die Europäische Kommission eine baldige Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anstreben. Italien muss den Zustand, der europäischen Gesetzen entspricht, wieder herstellen, also auch manipulierte Fahrzeuge zurückrufen und ein Software-Update anordnen.Ist Ihr Wohnmobil betroffen?Das erfahren Sie mit unserer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung.
3. Software-Updates regelmäßig mit Problemen verbunden
Von Software-Updates wird regelmäßig, in der Erfahrung bei anderen Herstellern berichtet, dass diese zahlreiche Probleme verursachen können. Dazu gehören mehr Sprit-Verbrauch, mehr Ad-Blue Verbrauch, bei Fahrzeugen mit SCR-Systemen, Leistungsverlust und sonstige Probleme bis hin zu Schäden am Motor.Klage geht gegen den Motorhersteller
Dabei ist nicht Carthago für die Manipulationen verantwortlich, sondern der Lieferant des manipulierten Motors. Carthago Modelle werden auf Basis von Fahrgestellen des Fiat Ducato, Iveco Daily oder Mercedes-Benz-Sprinter gebaut. Hier besteht jeweils starker Manipulationsverdacht. Bei Fahrzeugen des Iveco Daily oder vom Mercedes-Benz-Sprinter ist es schon zu verpflichtenden Rückrufen durch das Kraftfahrtbundesamt wegen Abgasmanipulationen gekommen.Carthago-Wohnmobil-Fahrer können Schadensersatz verlangen
Fahrer eines Carthago-Wohnmobils sollten Ihre Ansprüche von einem auf den Dieselskandal spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Bei Betroffenheit bestehen regelmäßig gute Aussichten, die Rückabwicklung des Kaufvertrages anzustreben und das Wohnmobil zurückzugeben. Dabei können auch alle Investitionen ins Wohnmobil geltend gemacht werden. Da die Wohnmobile meist nur wenig gefahren wurden, kann häufig nahezu der gesamte Kaufpreis im Erfolgsfalle erzielt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Wohnmobil zu behalten und sich z.B. im Vergleichswege auf einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 25 % zu einigen.