Daimler-Mitarbeiter im Dieselskandal verurteilt - Die Story

 letztes Update: 28.11.2022
Daimler-Mitarbeiter im Dieselskandal verurteilt - Die StoryDaimler-Mitarbeiter im Dieselskandal verurteilt - Die Story

Gericht verurteilt Daimler-Mitarbeiter zu Freiheitsstrafen

Drei Mitarbeiter auf niederrangiger Ebene wurden im Dieselskandal in Bezug auf illegale Abschalteinrichtungen in Daimler-Dieselfahrzeugen zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Laut Daimler müssen diese Mitarbeiter aber keine Konsequenzen befürchten. Warum dies nach unserer Einschätzung ein Anzeichen dafür ist, dass der Stuttgarter Autohersteller im Dieselskandal viel zu verbergen hat, erläutern wir hier.

BRIXLANGE klärt auf!

Durch die langjährige Tätigkeit unseres Kanzleipartners Björn-Michael Lange als Anwalt und Anlegerschützer ist immer mehr Licht ins Dunkel des Daimler Dieselskandals gekommen. Mit seinem persönlichen Einsatz und der Entwicklung von Angriffspunkten, die in mehreren tausend Verfahren von einer im Mercedes Abgasskandal bundesweit führenden Kanzlei gegen die Daimler AG zur Anwendung gebracht wurden, konnte die Funktionsweise von verschiedenen Abschalteinrichtungen aufgeklärt werden.

Die Chancen stehen sehr gut!

Grundsätzlich dürften nach unseren Erkenntnissen alle Euro-5- und Euro-6-Dieselfahrzeuge der Daimler AG vom Dieselskandal betroffen sein.
Kommen Sie gern auf uns zu!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an und prüfen für Sie, ob Ihr Fahrzeug ebenfalls betroffen ist und wie Sie Ihre Ansprüche bestmöglich geltend machen können.

Die Historie – Ein Wirtschaftskrimi

Bereits seit 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Daimler AG. Im Mai 2017 führten 23 Staatsanwälte und 230 Polizisten Razzien in elf Objekten des Konzerns in vier Bundesländern durch: Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen und Sachsen.
Vor zwei Jahren akzeptierte die Daimler AG ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro. Der Umstand, dass seitens des Stuttgarter Autoherstellers ein solcher Betrag ohne juristische Gegenwehr akzeptiert wurde, spricht unserer Ansicht nach dafür, dass sich Daimler der juristischen Brisanz des eigenen Vorgehens bei Abgasmanipulationen durchaus bewusst ist. Wurde ein so hohes Bußgeld akzeptiert, um zu verhindern, dass in einem Prozess weitere unliebsame Tatsachen ans Licht kommen? Viel spricht für ein rein taktisches Manöver.

Verurteilte Daimler-Mitarbeiter werden nicht gekündigt

Vor kurzem wurden drei niederrangige Mitarbeiter der Daimler AG zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Mitarbeiter sind nach Auffassung des Gerichts für den Einbau bzw. die Programmierung von unzulässigen Abschalteinrichtungen in verschiedenen Fahrzeugen der Daimler AG aus den Jahren 2011 bis 2016 (mit der Abgasnorm Euro 6) verantwortlich. Sowohl der Teamleiter als auch die beiden Sachbearbeiter haben das Urteil akzeptiert und keinen Einspruch gegen den jeweiligen Strafbefehl erhoben. Der Stuttgarter Automobilkonzern hatte daraufhin bekannt gegeben, dass keinerlei interne Sanktionen gegen die drei Mitarbeiter verhängt werden sollen und auch eine Kündigung nicht erfolgen werde. Dies ist ein eher ungewöhnlicher Vorgang bei einer rechtskräftigen Verurteilung - insbesondere in einem Fall, in dem ein Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt.
Ein Sprecher der Daimler AG insistierte allerdings, dass es sich bei den Urteilen lediglich um individuelle Fälle gehandelt habe, der Konzern aber insgesamt nicht vom Dieselskandal betroffen sei. Dass es sich bei den Abschalteinrichtungen um Betrug handeln würde, stritt der Sprecher ab. Die Mitarbeiter hätten keine unrechtmäßigen Absichten verfolgt.

„Kuhhandel“ zwischen Mitarbeitern und der Daimler AG?

Es ist davon auszugehen, dass die Daimler AG auch hier wieder einen Prozess vermeiden wollte. Denn bei einem Einspruch gegen die Strafbefehle wäre es zu einem öffentlichen Prozess mit Beweiserhebung gekommen. Im Rahmen dieses Prozesses hätte das Sonderwissen der Beschuldigten ein möglicherweise katastrophales Licht auf die Programmierung der Abschalteinrichtungen der Daimler AG werfen können. Es ist davon auszugehen, dass die Daimler AG dies um jeden Preis verhindern wollte. Möglicherweise hat die Daimler AG den Mitarbeitern zugesichert, dass Ihnen keine Konsequenzen drohen, wenn die Strafbefehle akzeptiert werden, um einen Prozess zu verhindern. Insofern dürften die drei Mitarbeiter die Rolle von “Bauernopfern” eingenommen haben. Die Konzernspitze dürfte den Eindruck erwecken wollen, dass es sich beim Dieselskandal allenfalls um das Fehlverhalten von niederrangigen Mitarbeitern handele, die Unternehmensführung aber selbst keinerlei Kenntnisse von den Vorgängen habe.
Eine ähnliche Argumentationsstruktur ist unseren mit dem Abgasskandal befassten Anwälten bereits aus den Verfahren gegen die Volkswagen AG bekannt. Hier ließ sich der Führungsetage schließlich eine Mitwirkung an der Abgasmanipulation nachweisen. Genannt sei nur das laufende Gerichtsverfahren wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betrugs gegen den damaligen VW-Chef Martin Winterkorn.

Motorsteuerung ist Herzstück jedes Auto-Herstellers

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Motorabteilung und die Frage der Motorsteuerung das Herzstück eines jeden Fahrzeugherstellers sind. Dies sieht auch der Bundesgerichtshof so. Zudem ist es schon nach allgemeiner Lebenserfahrung und nach dem gesunden Menschenverstand ausgeschlossen, dass Abteilungsleiter bzw. Führungsverantwortliche und damit auch der Daimler-Vorstand keinerlei Kenntnisse von dem Einbau und der Funktionsweise von zahlreichen Abschalteinrichtungen hatten. Im Gegenteil: Es liegt nahe, dass Kenntnis und Billigung über Einbau und Funktionsweise der Abschalteinrichtungen auch bei Vorstandsmitgliedern der Daimler AG vorgelegen hat.

Erhärtung des Verdachts gegen die Daimler AG

Der Umstand, dass ein Bußgeld von 870 Millionen Euro akzeptiert wird, und der Umstand, dass den im Rahmen des Dieselskandals rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilten Daimler-Mitarbeitern intern keinerlei Konsequenzen drohen, erhärtet den ohnehin schon sehr starken Verdacht, dass die Daimler AG weiter versucht, die Tatsachen des eigenen Dieselskandals „unter den Teppich zu kehren“.

Immer auf dem Laufenden.

Unser Newsletter!

Footer

BRIXLANGE Logo

Ihre Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Öffentliches Recht.

Kostenloser Newsletter

© 2023 Brix & Lange Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Alle Rechte vorbehalten.