Hardware Nachrüstung - Warum wir Ihnen nicht dazu raten
Im Juli 2019 erteilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine erste Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für die Hardware Nachrüstung von einzelnen betroffenen Diesel-Motoren zur Verbesserung der Abgaswerte. Um den erhöhten Schadstoffausstoß der Diesel-Motoren zu verringern, besteht für betroffene Fahrzeuge diverser Hersteller gegebenenfalls die Möglichkeit einer Hardware Nachrüstung. Lesen Sie hier, warum wir Ihnen von einer kostspieligen Durchführung abraten!
Ablauf der Hardware Nachrüstung bei Mercedes
Im Rahmen der Nachrüstung wird ein wirksameres Abgasreinigungssystem durch den Einbau einzelner Hardware-Teile wie dem SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) und dem AdBlue-Tank realisiert. Als Folge dieser Maßnahme können die NOx-Emissionen im Straßenverkehr verringert werden. Die nachgerüsteten Fahrzeuge sind zudem nicht mehr von etwaigen Fahrverboten betroffen. Bei Daimler kommt die Hardware Nachrüstung bislang lediglich bei den Modellen C-Klasse 220/250 CDI, E-Klasse 220/250 CDI und GLK 220/250 CDI in Betracht.
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Teure Nachrüstung durch Drittanbieter
Daimler selbst führt keine Hardware-Nachrüstungen durch, sondern überlässt die Entwicklung und Umsetzung Drittanbietern (Nachrüstfirmen). Der Stuttgarter Automobilkonzern beteiligt sich an den Nachrüstungskosten lediglich bei privaten Fahrzeughaltern bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro je Fahrzeug. Die Gesamtkosten der Nachrüstung übersteigen diesen Betrag jedoch meist deutlich. Ferner erfolgt eine Kostenbeteiligung nur, wenn der Diesel-Halter die Kostenübernahme beantragt hat und mehrere Kriterien erfüllt. Der Fahrzeughalter muss etwa seinen Wohnsitz in einer von der Bundesregierung definierten Schwerpunktregion haben. Das ist eine Region, in welcher Fahrverbote aufgrund überhöhter Abgaswerte angeordnet sind. Dies ist beispielsweise in Hamburg und Berlin der Fall. Außerdem muss das Fahrzeug bereits vor dem 2.10.2018 auf den Halter zugelassen gewesen sein.
Wir raten nicht zur Hardware Nachrüstung
Abgesehen von den hohen Kosten und des meist komplizierten Beantragungsverfahrens kann die Hardware Nachrüstung wie auch das Software-Update zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und einem größeren Bedarf an AdBlue führen. Außerdem verzichten Sie als Verbraucher mit der Zustimmung zur Hardware Nachrüstung auf Schadensersatz, den Sie nach einer erfolgreichen Klage erhalten könnten.
Was ist die Alternative zur Diesel Nachrüstung?
Vor Gericht besteht die Möglichkeit, Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu erstreiten. Aufgrund des Wertverlustes, den Diesel-Fahrzeuge in Folge des Abgasskandals und der Einführung von Fahrverboten in manchen Schwerpunktregionen erlitten haben, ist es unserer Ansicht nach empfehlenswert, das Fahrzeug zurückzugeben und Schadensersatz in Form des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung anzustreben.BRIXLANGE rät in der Regel von der Durchführung eines Hardware Updates ab. Gerne beantworten wir Ihre verbleibenden Fragen im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.