Diesel Fahrverbote auch bei Mercedes? Wir klären auf!

 letztes Update: 28.11.2022
Diesel Fahrverbote auch bei Mercedes? Wir klären auf!Diesel Fahrverbote auch bei Mercedes? Wir klären auf!

Fahrverbote zur Umsetzung der Luftreinhaltepläne

In einigen deutschen Städten herrschen in viel befahrenen Zonen oder Straßen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Teilweise ist die Einführung noch in der Planung - teilweise wurden Verbote bereits wieder aufgehoben. Ziel ist die flächendeckende Einhaltung der Grenzwerte des Ausstoßes von Stickstoffdioxid (NO2) zur Umsetzung der Luftreinhaltepläne.

Hintergrund des Fahrverbots

Mit Urteilen vom 27. Februar 2018 erklärte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die ersten Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart für zulässig. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte gegen einige Bundesländer auf die Einhaltung der EU-Luftqualitätsziele. Grund dafür war die häufige Überschreitung der NO2-Grenzwerte in Stadtgebieten. Gemäß der EU-Luftreinhalterichtlinie darf die maximale Stickstoffdioxid-Belastung in Städten im Jahresmittelwert 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Dieser Grenzwert wurde in Düsseldorf und Stuttgart sowie insgesamt in etwa 70 Städten Deutschlands nicht eingehalten. Das BVerwG verpflichtete die beklagten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Wege einer Änderung der Luftreinhaltepläne weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Emissionen von Diesel-Fahrzeugen für die Städte Stuttgart und Düsseldorf zu prüfen. Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Diesel-Fahrzeuge seien rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen. Dies gelte insbesondere, wenn sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der vorgeschriebenen NO2-Grenzwerte darstellen. Stickstoffdioxid bildet sich bei Verbrennungsprozessen. Da etwa 65 Prozent der NO2-Produktion in Städten auf die Verbrennungsmotoren von Diesel-Fahrzeugen zurückzuführen sind, hielt die DUH partielle Fahrverbote zur schnellen Einhaltung der Grenzwerte für geeignet und erforderlich und forderte die rasche Einführung in von hohen NO2-Werten belasteten Stadtgebieten.

Wo gilt das Fahrverbot aktuell?

Diesel-Fahrverbote gibt es aktuell in Berlin, Darmstadt, Stuttgart und Hamburg. Weitere Verbotsbereiche werden derzeit aber geprüft.

Fahrverbote für Euro 1-4, aber auch für Euro 5 Fahrzeuge

Die Fahrverbote gelten für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 1 bis 4, aber auch Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 werden mittlerweile von den Fahrverboten erfasst. Zudem gelten die Fahrverbote für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Abgasnormen Euro 1 und 2.

Wie erfahre ich die Abgasnorm meines Diesel-Fahrzeugs?

Mit einem Blick in Ihre Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) können Sie feststellen, ob Ihr Fahrzeug von Fahrverboten betroffen ist. Entscheidend sind die letzten beiden Ziffern im Feld “14.1”. Enthält das Feld “14.1” die Eintragung “0462”, handelt es sich um ein Fahrzeug der Abgasnorm 4. Modelle mit den Abgasnormen Euro 1 bis 5 sind grundsätzlich von den Fahrverboten betroffen.
  • 00 bis 88: Abgasnorm Euro 1 bis 4
    • Euro 1: 01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77
    • Euro 2: 25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
    • Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44-61
    • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
  • 35A0 bis 35M0: Abgasnorm Euro 5
  • 36N0 bis 36Y0: Abgasnorm Euro 6

Ausnahmen vom Fahrverbot helfen nur Wenigen

Ausnahmen vom Fahrverbot gibt es in allen Städten, wobei sich die konkreten Vorgaben unterscheiden. Nicht vom Fahrverbot betroffen sind je nach Regelung beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Lieferverkehr, Rettungsdienste, Straßenreinigungen, Müllabfuhren, nachgerüstete Fahrzeuge, Gewerbetreibende und teilweise Anwohner und deren Besucher.

Was droht, wenn ich mit meinem Diesel-Fahrzeug eine Fahrverbotszone befahre?

Diesel-Fahrer, die mit einem betroffenen Fahrzeug Fahrverbotszonen befahren, müssen mit Verwarn- oder Bußgeldern von bis zu 108,50 Euro inkl. Gebühren und Auslagen rechnen. Die Höhe des Bußgelds variiert je nach Stadt und Fahrzeugart.

Erwartete Entwicklung - weitere Fahrverbote?

Die Entscheidung über den Grenzwert erfolgt als politischer Kompromiss und orientiert sich an Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Mehr als 70.000 Studien hat die WHO ausgewertet, um Richtwerte für Luftschadstoffe festzulegen. Am 22. September 2021 veröffentlichte die WHO ihre neuen Leitlinien zur Luftqualität. Hier wird nun ein Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von statt wie bisher 40 nur noch 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft festgelegt. Eine hohe NO2-Belastung kann zu Krankheiten wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Schlaganfällen, der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) und Asthma führen. Die WHO ist der Ansicht, eine Überschreitung von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter stelle bereits eine signifikante Gesundheitsgefährdung dar. Infolgedessen dürfte es zu einer Senkung des Grenzwertes der vorgegebenen Jahresgrenze von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter kommen und damit zu weiteren Fahrverboten. Eine mögliche Umsetzung wird voraussichtlich Jahre beanspruchen. Allerdings ist dann fraglich, ob sogar die - jetzt sauberen - Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 sowie nachgerüstete Modelle dann möglicherweise zu schmutzig für einzelne Verkehrsknotenpunkte sein könnten. Es ist nicht auszuschließen, dass in naher Zukunft auch Euro 6 Modelle vom Fahrverbot betroffen sind. Lediglich mit Fahrzeugen der Normen 6d-TEMP und 6d dürften Sie vorerst auf der sicheren Seite sein.
Ein Fahrzeug der Abgasnorm Euro 6 darf auf dem Prüfstand maximal 80 mg/km NOx ausstoßen. Bei Euro-5-Dieseln sind bis zu 180 mg/km erlaubt.

Die Hardware-Nachrüstung ist kein Allheilmittel

Wir raten Ihnen von der Durchführung einer Hardware-Nachrüstung ab. Durch die Durchführung einer kostspieligen Hardware-Nachrüstung kann das Fahrverbot gegebenenfalls umgangen werden. Das ist allerdings nur der Fall, wenn Sie ein Mercedes-Modell fahren, für welches Nachrüstungen angeboten werden. Dies sind derzeit die Modelle C-Klasse, E-Klasse, GLK (2.2 und 3.0 CDI mit OM 651- oder OM 642-Motor). Zudem müssen Sie eine Reihe weiterer Kriterien erfüllen können. Insbesondere müssen Sie in einer von einem Fahrverbot betroffenen Stadt wohnen oder dorthin pendeln. Außerdem kommen, auch bei einer möglichen Beteiligung durch die Daimler AG, Kosten von mindestens 1.000 Euro auf Sie zu. Es ist auch nicht auszuschließen, dass auch nachgerüstete Fahrzeuge zukünftig nicht “sauber” genug sind und kommenden Fahrverboten unterliegen. Außerdem kann eine Hardware-Nachrüstung den Wertverlust Ihres Diesel-Fahrzeugs nicht verhindern. Der Vorteil einer möglichen Umgehung der Fahrverbote wird durch einen möglichen Leistungsabfall, einen höheren Verbrauch von Kraftstoff und AdBlue sowie einen schnelleren Verschleiß Ihres Fahrzeugs aufgehoben.

Software-Updates helfen nicht gegen Fahrverbote

Im Gegensatz zur Hardware-Nachrüstung bieten Software-Updates überhaupt keinen Schutz vor Fahrverboten. Vielmehr können sie ebenfalls zu erhöhtem Spritverbrauch, Leistungsabfall und Verrußung des Motors führen. Aufgrund der einhergehenden “Nebenwirkungen” und der fraglichen Wirksamkeit sowohl der Hardware-Nachrüstung als auch des Software-Updates raten wir Ihnen von der Durchführung beider Maßnahmen ab. Spätestens wenn Sie ein Aufforderungsschreiben Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde zur Durchführung des Software-Updates unter Setzung einer Frist erhalten haben, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.

Was wir Betroffenen raten

Sofern Ihr Mercedes-Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, raten wir Ihnen, Ihre Rechte gegen die Daimler AG mit Hilfe eines auf den Dieselskandal spezialisierten Anwalts durchzusetzen. Zuletzt wurden die Mercedes Modelle Sprinter, Vito und Viano in großer Zahl zurückgerufen. Hier stehen die Chancen auf Schadensersatz besonders gut!
Aufgrund des großen Imageverlusts für Diesel-Fahrzeuge in Folge des Abgasskandals, der Fahrverbote und im Zuge des wachsenden Umweltbewusstseins in der Bevölkerung haben Diesel-Autos erhebliche Wertverluste zu verzeichnen. Nehmen Sie dies nicht einfach hin! Im Falle einer erfolgreichen Klage erhalten Sie den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer. Im Gegenzug geben Sie Ihr gebrauchtes Fahrzeug an den Hersteller zurück. Wir beraten Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung.
Mit dem BRIXLANGE Schadensrechner können Sie mit nur wenigen Klicks erfahren, wie hoch Ihr Entschädigungsanspruch voraussichtlich ist. Hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie binnen 24 Stunden zurück.
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