Entschädigung ohne Software Update – BGH zum Abgasskandal

 letztes Update: 28.11.2022
Entschädigung ohne Software Update – BGH zum AbgasskandalEntschädigung ohne Software Update – BGH zum Abgasskandal

Nichtaufspielen von Software-Update unschädlich

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 5.10.2021, VI ZR 495/20 entschieden, dass ein Diesel-Kläger seine Schadensersatzansprüche nicht verliert, wenn er das Software-Update nicht aufgespielt hat. Außerdem werden seine Ansprüche wegen eines nicht aufgespielten Software-Updates auch nicht gemindert.

Klage auf Schadensersatz im Abgasskandal

Die Klägerin verlangte, wie im Dieselskandal üblich, wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung Schadensersatz vom Autohersteller. Im konkreten Fall hatte die Klägerin im Februar 2012 ein Diesel-Fahrzeug erworben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Software-Steuerung später als unzulässige Abschalteinrichtung eingeordnet. Der Autohersteller wurde vom KBA verpflichtet, ein Software-Update durchzuführen, um die beanstandete Täuschungssoftware aus der Motorsteuerung zu beseitigen. Die Klägerin nahm das Angebot des Autoherstellers, das Software-Update aufzuspielen, nicht an. Auch wir raten von der Durchführung eines Software Updates ab.
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Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hält nicht

In zweiter Instanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hatte zwar zutreffend angenommen, dass das dem Autohersteller vorgeworfene Verhalten gegen die guten Sitten verstoße und die für die Beklagte tätigen Personen vorsätzlich gehandelt hätten. Allerdings ging das Gericht davon aus, dass die Klägerin zwar einen Schaden habe, dieser aber überwiegend auf ihrem eigenen Verschulden beruhe. Sie sei der Aufforderung des Autoherstellers nicht nachgekommen, sich das Software-Update aufspielen zu lassen. Aufgrund dieses „Mitverschuldens“ sei der Anspruch der Klägerin ausgeschlossen.

Bundesgerichtshof korrigiert Fehlentscheidung im Dieselskandal

Dieser fehlerhaften Rechtsansicht des OLG Schleswig ist der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden entgegengetreten. Der BGH hat in erfrischender Eindeutigkeit festgehalten, dass der Schadensersatzanspruch nicht erlischt, wenn eine Dieselkäuferin oder ein Dieselkäufer das vom Hersteller angebotene Software-Update nicht aufspielen lässt.

Urteil stärkt Betroffene nachhaltig

Dieses begrüßenswerte Urteil war so zu erwarten. Es stärkt auch Daimler-Diesel-Geschädigte, die das Software-Update aufgrund der zu erwartenden Nebeneffekte nicht aufspielen lassen wollen. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass auch ein nicht aufgespieltes Software-Update den Schadensersatzanspruch nicht entfallen lässt. Also ist Daimler-Fahrern auch weiterhin anzuraten, das Software-Update nicht aufspielen zu lassen.

Freiwilliges Software-Update bei der Daimler AG

Die Daimler AG bietet auch freiwillige Software-Updates an und kombiniert diese mit Lockangeboten (z.B. kostenfreier Ölwechsel). Diese Software-Updates müssen ohnehin nicht aufgespielt werden. Daimler-Fahrer können also entsprechende Aufforderungen oder Erinnerungen vom KBA oder der Daimler AG getrost ignorieren.

Verpflichtende Software-Updates bei der Daimler AG

Das KBA hat europaweit bei über 1,4 Millionen betroffenen Fahrzeugen der Daimler AG verpflichtende Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Mercedes wurde vom KBA verpflichtet, entsprechende Software-Updates für diese vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge zu entwickeln. Aktuell werden insbesondere Vito, Viano und Sprinter Fahrer und Halter der Mercedes A- und B-Klassen zu laufenden Rückrufen angeschrieben. Hintergrund dieser aktuellen Daimler-Rückrufe ist die unzulässig verbaute Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung. Wir raten Betroffenen, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei!

Software-Update im Mercedes Dieselskandal: Was ist zu tun?

Betroffene Daimler-Fahrer haben ab Erhalt des Schreibens etwa 18 Monate Zeit, das Software-Update durchzuführen. In dieser Zeit droht keine Stilllegung. Der BGH hat wie beschrieben entschieden, dass der Anspruch Schadensersatz geltend zu machen nicht entfällt, wenn das Update nicht aufgespielt ist. Das angesprochene BGH-Urteil lässt sich auch eins zu eins auf die Daimler-Fälle übertragen. Da das Software-Update außerdem zu technischen Problemen, wie mehr Spritverbrauch, weniger Leistung etc. führen kann, empfehlen wir, das Software-Update nicht durchzuführen. Erst dann, wenn die örtliche Zulassungsbehörde Ihnen ein Schreiben mit konkreter Fristsetzung unter Androhung der Stilllegung schickt, kann die Durchführung des Software-Updates angezeigt sein.

Gute Aussichten auf Schadensersatz gegen Mercedes

Regelmäßig werden weitere Urteile gegen die Daimler AG bekannt und veröffentlicht. Verschiedene Oberlandesgerichte haben die Daimler AG entweder verurteilt oder darauf hingewiesen, dass Landgerichte in ihren abweisenden Urteilen Fehler gemacht haben. Jüngst hatte das Oberlandesgericht Frankfurt einen solchen Fall an das Landgericht Frankfurt zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht Dresden hatte in einem Fall gegen die Daimler AG eine Verurteilung in Aussicht gestellt, das Verfahren dann aber ausgesetzt. Dort ging es um ein Mercedes-Fahrzeug mit Euro 6 Abgasnorm und einem vom KBA angeordneten Pflichtrückruf. Jüngst verurteilte auch das Oberlandesgericht Naumburg erneut die Daimler AG. Außerdem hatte auch das Oberlandesgericht Köln die Daimler AG verurteilt, ohne die Revision zuzulassen. Weitere Oberlandesgerichte wiesen bereits darauf hin, dass die Daimler AG bei Fahrzeugen mit Pflichtrückruf eine sogenannte sekundäre Darlegungslast hat. Das heißt, dass Mercedes erklären muss, was der konkrete Hintergrund für den Pflichtrückruf ist, welche Abschalteinrichtung betroffen ist und wie diese funktioniert. Dabei kann das jeweilige Gericht auch anordnen, dass die Daimler AG den konkreten Rückrufbescheid vorzulegen hat.

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BRIXLANGE Rechtsanwälte bietet allen Daimler-Fahrern eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Die Kanzlei BRIXLANGE ist auf den Daimler-Abgasskandal hochspezialisiert. Wir schätzen ihren Fall kompetent und offen ein und können Ihnen klare Handlungsempfehlungen geben.

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