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Wir sind erfahren in der Kommunikation mit Versicherern. In seltenen Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, einen Kostendeckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung zu führen. Hier setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung “ins Boot geholt” wird.
Wir kümmern uns auch in diesem Fall gerne unverzüglich und kostenfrei um eine Deckungszusage durch Ihre ursprüngliche Rechtsschutzversicherung. Die Erfolgsaussichten hängen hier vom Einzelfall ab. Sie tragen jedoch kein Risiko.
Erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung eine außergerichtliche Deckungszusage, treten wir an den Autohersteller heran und verlangen für Sie Schadensersatz. Besteht auf der Gegenseite Vergleichsbereitschaft, folgen außergerichtliche Vergleichsverhandlungen, bei welchen wir Ihre Interessen entschlossen vertreten. Hier stimmen wir selbstverständlich jeden Schritt mit Ihnen ab. Kommt es zu keinem außergerichtlichen Vergleich, teilen wir dies Ihrer Rechtsschutzversicherung mit und beantragen eine weitere Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren. Diese wird in aller Regel auch erteilt.
Dies ist kein Problem, wenn Sie zumindest seit dem Abschluss des Kaufvertrags über das betroffene Fahrzeug ohne Unterbrechung rechtsschutzversichert gewesen sind. Dann werden Sie im Regelfall durch Ihre aktuelle Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz erhalten.
Sobald die gerichtliche Deckungszusage vorliegt, erstellen wir mit Ihren Informationen eine Klageschrift gegen den Automobilhersteller. Hierbei kann es sein, dass wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen. Der zeitliche Aufwand für Sie hält sich aber in Grenzen. Im Regelfall nimmt die Abstimmung zur Klage mit Ihnen nur 5-10 Minuten in Anspruch.
Wir legen für Ihren Fall eine digitale Akte an und holen unverzüglich eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Grundsätzlich liegt die Kostendeckungszusage nach ein bis zwei Wochen vor und wir können außergerichtlich oder gerichtlich gegen den Fahrzeughersteller vorgehen.
Im Regelfall ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung erforderlich, um Deckungsschutz zu erhalten. Diese muss zum Kaufzeitpunkt bestanden haben.
Wenn die Kündigung des Vertrages weniger als 3 Jahre zurückliegt, erhalten Sie unproblematisch eine Deckungszusage. Liegt die Kündigung länger als 3 Jahre zurück, kommt es darauf an, der alten Rechtsschutzversicherung den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen. Wird der Versicherungsfall der Rechtsschutzversicherung unverzüglich angezeigt, ist auch in diesem Fall davon auszugehen, dass eine Deckungszusage erteilt wird. Detailfragen dazu können wir im individuellen Telefonat klären.
Selbstverständlich beraten wir Sie im Detail konkret auf ihren Fall zugeschnitten und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt hat. Je nach Inhalt der Kostendeckungszusage werden wir zeitnah außergerichtlich oder gerichtlich für Sie tätig.
Auch an Wochenenden von 9-20 Uhr für Sie da.Unsere Anwälte sind auch an den Wochenenden von 9-20 Uhr für Sie da.Unser Anwaltsteam bietet im Abgasskandal eine kostenlose Erstberatung an den Wochenenden von 9-20 Uhr an.Unser Anwaltsteam bietet eine kostenlose Erstberatung im Abgasskandal auch an den Wochenenden von 9-20 Uhr für Sie an.