Gericht stärkt Sprinter, Viano und Vito Kunden den Rücken
letztes Update: 28.11.2022
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- Björn-Michael Lange
- Erstellt
- Rechtsanwalt, Partner
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- Mittwoch, 13.10.2021

Trendwende für Daimler-Diesel-Kläger vor dem OLG Frankfurt
Die Tendenz zu positiven Entscheidungen gegen die Daimler AG auf Ebene der Oberlandesgerichte für Geschädigte im Dieselskandal hält an. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem Prozess gegen die Daimler AG mit Urteil vom 15.09.2021 (Az: 3 U 36/21) ein zunächst zu Gunsten der Daimler AG lautendes Urteil in einem Dieselverfahren aufgehoben und an das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-08 O 244/20) zurückverwiesen.Hervorragende Chancen auch bei Sprinter, Viano und Vito
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt reiht sich in zahlreiche positive Entscheidungen auf Ebene der Oberlandesgerichte gegen die Daimler AG ein. Zunächst hatte das Oberlandesgericht Naumburg die Daimler AG mit Urteil vom 18.09.2020 (Az: 8 U 8/20) im Dieselskandal verurteilt. Auch in diesem Urteil ging es um die Funktionsweise der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Dabei handelte es sich in dem Fall vor dem Oberlandesgericht Naumburg um ein Mercedes-Fahrzeug des Typs GLK 220 CDI 4MATIC, das von einem Pflichtrückruf des KBA betroffen war.Die Kanzlei BRIXLANGE bietet Betroffenen eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung durch einen Anwalt (kein Call-Center!) binnen 24 Stunden.Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung im Fokus
Inhaltlich ging es in dem Verfahren vor dem OLG Frankfurt wieder einmal um die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung. (In verschiedenen Presseartikeln wird auch von der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung gesprochen). Diese in der Öffentlichkeit wesentlich weniger als das Thermofenster bekannte unzulässige Abschalteinrichtung ist aus Sicht der Kanzlei BRIXLANGE für die Verfahren gegen die Daimler AG von überaus hoher Bedeutung. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt misst der Funktionsweise dieser besonderen Abschalteinrichtung eine zentrale Bedeutung bei.OLG Frankfurt zeigt sich verbraucherfreundlich
Zunächst legte das OLG Frankfurt dar, dass die Klägerseite schlüssig begründet habe, dass mit dem Einbau der Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB vorgelegen habe. Diese Vorschrift ist die zentrale Norm in einem Großteil der Dieselverfahren. Das Gericht hielt den Gegenvortrag der Daimler AG für nicht überzeugend. Der Hersteller der Premium-Marke Mercedes hatte vorgetragen, dass die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung nicht ausschließlich auf dem Prüfstand aktiviert gewesen sei.OLG Frankfurt bewertet Funktionsweise der Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung als kritisch
Vereinfacht gesagt wird bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung über eine technisch komplexe Programmierung der Software die Abgasreinigung auf dem Prüfstand verbessert, um die NOx-Emissionen so signifikant zu senken, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr ist die Funktion hingegen regelmäßig abgeschaltet. Wegen dieser Funktionsweise hat das Kraftfahrt-Bundesamt europaweit insgesamt 800.000 Fahrzeuge mit eingebauter Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verpflichtend zurückgerufen. Dabei handelt es sich weit überwiegend um Fahrzeuge mit dem Motor OM 651. Betroffen von den Pflichtrückrufen sind ausschließlich Mercedes-Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5. Allerdings ist diese Funktion zudem noch in zahlreichen Fahrzeugen mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 verbaut.OLG Frankfurt geht bezüglich der Funktionsweise von möglicherweise objektiver und subjektiver Sittenwidrigkeit aus
Der Knackpunkt in den Verfahren gegen die Diesel-Hersteller, so auch gegen die Daimler AG, ist juristisch betrachtet die Rechtsfigur der Sittenwidrigkeit. Das OLG Frankfurt hat signalisiert, dass bezüglich der Funktionsweise der Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung die Annahme der Sittenwidrigkeit grundsätzlich in Betracht kommt. Weil das Landgericht Frankfurt dieser Frage nicht durch eine Beweisaufnahme nachging, entschied das OLG Frankfurt im Urteil, dass das Landgericht Frankfurt gegen das Recht auf rechtliches Gehör des Klägers verstoßen habe. Das Recht auf rechtliches Gehör ist als sog. Justizgrundrecht in Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz elementare Säule des Rechtsstaats.Bleiben Sie auf dem Laufenden.
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OLG Frankfurt rügt Landgericht Frankfurt deutlich
Das OLG Frankfurt legte im Urteil dar, dass das Landgericht Frankfurt mit dem Verstoß gegen das rechtliche Gehör einen Verfahrensfehler begangen habe. Eine Revision ließ das OLG Frankfurt nicht zu.Von der Kanzlei BRIXLANGE Rechtsanwälte war dieses Urteil erwartet worden. Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist insoweit eindeutig. Die Hürden, ein angebotenes Beweismittel, wie z.B. ein Sachverständigengutachten oder einen Zeugen, nicht zu berücksichtigen, sind ausgesprochen hoch. Kommt ein schlüssiger Vortrag „in Kombination“ mit einem zulässigen Beweisangebot vor, muss ein Gericht eine Beweisaufnahme anberaumen. Das Landgericht Frankfurt hatte den Vortrag des Klägers zur Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung fehlerhaft als unsubstantiiert verworfen. Das Oberlandesgericht liegt mit seiner Entscheidung somit auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Es kommt in Verfahren gegen die Daimler AG häufiger vor, dass Landgerichte und einige Oberlandesgerichte fehlerhaft von unsubstantiiertem Vortrag ausgehen und daher keine Beweisaufnahme durchführen. Jedoch ist hier eine erfreuliche Trendumkehr zu verzeichnen, welche betroffenen Mercedes-Kunden gute Chancen auf Schadensersatz einräumt.
Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung auch im Fokus beim aktuellen Sprinter-Rückruf aus dem Herbst 2021
Eine vergleichbare Konstellation liegt bei zahlreichen Mercedes-Sprintern vor, die jüngst verpflichtend zurückgerufen worden sind. Diese Betroffenen haben vor Gericht sehr gute Karten. Von der Sprinter Rückrufaktion sind ebenfalls Fahrzeuge mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 betroffen. Der Sprinter Rückruf aus dem Jahr 2021 - erste Schreiben sind im September 2021 an die Sprinter-Fahrer verschickt worden - hat den Aktionscode: NC3II6515R. Aufgrund der kleinen Schriftgröße wird die Maßnahmennummer häufig als Aktionscode: NC3116515R gelesen. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Mercedes-Sprinter Rückrufaktion im Oktober 2021 weitere Schreiben an Mercedes-Sprinter-Fahrer versendet werden. Wer ein Rückrufschreiben für einen Mercedes-Sprinter oder andere Fahrzeuge erhalten hat, sollte anwaltlichen Rat einholen.Die Kanzlei BRIXLANGE berät Sie gerne im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung zu Ihrem individuellen Fall im Mercedes-Abgasskandal.