Anwalt für Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist einer unserer Beratungsschwerpunkte im Wirtschaftsrecht. Dabei beraten wir nicht nur Unternehmen und Start-Ups, sondern auch Geschäftsführer, Mitglieder des Aufsichtsrats oder Vorstände. Inhalt unserer Beratung sind die Rechtsformwahl, die Vertragsgestaltung sowie präventive Haftungsanalysen.

Aufgaben - Anwalt für Gesellschaftsrecht

Die Aufgaben eines Anwalts für Gesellschaftsrecht sind vielfältig und begeistern uns täglich. Neben allen Fragen zum GmbHG, AktienG, AktFoV und GenG beraten wir Sie stets mit einem ganzheitlichen Ansatz. Unsere Beratungsfelder ergänzen sich hier und entfalten für die Mandanten eine gewinnbringende Synergie. Neben unserer arbeitsrechtlichen Expertise können wir auch regulatorische Fragen abdecken.

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Gesellschaftsrecht für Geschäftsführer und Manager

Die Geschäftsführer einer GmbH sowie deren Aufsichtsräte können sich auf unsere fachkundige Beratung verlassen. Neben unserer intensiven Begleitung von Führungskräften im Arbeitsrecht gestalten wir Geschäftsführerverträge sowie Beteiligungsverträge (VSOP sowie ESOP). Im Vorfeld von Konflikten sowie nach deren Auftreten vertreten wir Ihre Interessen vollumfänglich im und außerhalb des Gerichtssaals.

Kanzlei Gesellschaftsrecht

Beratung von Gesellschaftern: Kündigung, Wettbewerbsverbot, Ausschluss

Wir beraten Gesellschafter von haftungsbeschränkten Gesellschaften (GmbH) oder Personengesellschaften in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Wo der Beratungsbedarf besteht, wissen Sie am besten. Beispielsweise planen und begleiten wir turnusmäßige oder außerplanmäßige Versammlungen von Gesellschaftern und bereiten Tagesordnungen und Beschlüsse vor. Treten interne Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern auf, so wir sind auch als Schlichter tätig und helfen Ihnen, zu einem produktiven Miteinander zurückzukehren oder sich einvernehmlich zu trennen. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich mit Nachdruck, außergerichtlich und gerichtlich. Auch bei der vertraglichen Gestaltung von Wettbewerbsverboten, Gewinnverteilung und Stimmrechten können Sie auf uns zählen.

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Ihre Kanzlei für Aktienrecht – Vorbereitung Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Aktionär

Unser Partner Björn-Michael Lange berät als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Vorstände, Aktionäre und Aufsichtsräte in aktienrechtlichen Fragen. Dabei geht es einerseits um die persönlichen Haftungsrisiken wie auch um die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Fragen und Antworten zum Gesellschaftsrecht