Anwalt für Handelsrecht

Vy berät nationale und internationale Unternehmen und Vertriebler in allen Fragen des Handelsrechts. Das Handelsrecht umfasst rechtliche Fragen des Handels- und Vertriebsverkehrs. Hauptrechtsquelle des deutschen Handelsrechts ist das Handelsgesetz (HGB). Besonders bedeutsam ist es für Unternehmen, Kaufleute, Handelsvertreter sowie Vertriebsvermittler. Wir beraten nicht nur im deutschen Handelsrecht, sondern auch zu grenzüberschreitenden Fragen.

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Kaufmannsrecht – Ihr Anwalt für Handelsrecht

Das Handelsrecht ist eine traditionsreiche Rechtsmaterie, die ihren Ursprung im Gewohnheitsrecht der Kaufleute hat. Es trägt den besonderen Bedürfnissen des Handels Rechnung und kann daher als praktikabel und praxisnah angesehen werden. Das Handelsgesetzbuch ist durch die Vorschrift § 346 HGB für die Gewohnheiten und Gebräuche des Handels ausdrücklich offen. Es betrifft damit Kaufleute und spielt in sämtlichen Bereichen der Handelsbeziehungen eine Rolle. Wir sind Ihr Anwalt für Handelsrecht und beraten selbstverständlich auch in den angrenzenden Bereichen Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht.

Wer ist Kaufmann?

Eine erste Frage, die sich Unternehmer häufig stellen, ist, ob sie überhaupt unter den Anwendungsbereich des Handelsrechts fallen - es stellt sich die Frage nach der Kaufmannseigenschaft. Hierbei ist zwischen dem sog. Istkaufmann, dem sog. Kannkaufmann und dem sog. Formkaufmann zu unterscheiden. Ein Istkaufmann ist zunächst jede Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. "Kannkaufmann" dagegen ist, wer sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt, ohne dass hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht (zum Beispiel Forst- und landwirtschaftliche Betriebe und Kleingewerbe). Schließlich ist "Formkaufmann", wer kraft Rechtsform in das Handelsregister einzutragen ist (zum Beispiel GmbH, OHG).

Kaufmannsrecht

Prokura und Handelsvollmacht

Selbstverständlich stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um die Prokura und weitere Vollmachtsformen mit Rat und Tat zur Seite. Im Handelsrecht sind Prokura und Handelsvollmacht ein wesentliches Thema. Die Prokura ist in das Handelsregister einzutragen und stellt eine gesetzlich in §§ 48- 53 HGB geregelte Vollmacht dar. Die Bedeutung der Prokura wird dadurch unterstrichen, dass sie nur von dem Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilt werden kann.

Beratung für Handelsvertreter

Auch Handelsvertreter und andere Vertriebler beraten wir in Fragen des Handelsrechts und weiterer Themengebiete. Handelsvertreter sind nach § 84 HGB Absatzhelfer, die als Selbständige damit beschäftigt sind, anderen Unternehmern Geschäfte zu vermitteln. Bei den Rechtsfragen geht es häufig um Vertragsgestaltung, Provisionsansprüche und andere Fragen des Vertragsrechts. Eine professionelle Beratung ist zur Durchsetzung Ihrer Interessen oft unerlässlich.

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