Gerne beantworten wir Ihnen bereits im Rahmen unseres Online-Angebots die häufigsten Fragen zur Vergütung. Natürlich besteht für Sie immer die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen und die Einzelheiten mit uns zu besprechen. Die Eckdaten der Vergütung vereinbaren wir bereits mit der Beauftragung.
Unsere Beratung ist ein Mehrwert für Sie. Bei der Vergütung setzen wir auf eine transparente Kommunikation.
1. Kostenfrei und unverbindlich - die BRIXLANGE Ersteinschätzung
Egal, ob Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere zahlreichen Online-Formulare mit uns in Kontakt treten, um uns Ihren Beratungsbedarf zu erläutern - die erste Kontaktaufnahme mit BRIXLANGE Rechtsanwälte ist für Sie immer kostenfrei. Garantiert.Nach Ihrer Kontaktaufnahme prüfen wir, ob und zu welchen Konditionen wir Ihnen weiterhelfen können. Hierzu steht Ihnen regelmäßig einer unserer gefragten Experten persönlich zur Verfügung. Unsere kostenfreie Ersteinschätzung dauert in der Regel fünf Minuten und stellt keine rechtliche Beurteilung Ihres Falles dar. Das wäre in der Kürze der Zeit auch nicht möglich. Vielmehr teilen wir Ihnen mit, ob wir Ihnen auf Basis Ihrer Informationen zu einer Erstberatung bzw. Weiterverfolgung Ihres Anliegens raten können. Für den Fall, dass Ihre Anfrage nicht in unseren Tätigkeitsbereich fällt oder wir Ihre Anfrage aus Kapazitätsgr ünden nicht annehmen können, erhalten Sie von uns umgehend eine entsprechende Nachricht.
2. Erstberatung zum Festpreis
Mit der Erstberatung besteht die Möglichkeit, den Sachverhalt grob abzuklären und eine erste Prüfung Ihrer Rechtsfragen vorzunehmen. Auch die Festlegung der Ziele des weiteren Vorgehens gehört zu unserem Leistungspaket Erstberatung. In aller Regel können wir Ihnen für die Erstberatung einen Festpreis nennen. Der Preis richtet sich nach dem Umfang Ihres Anliegens sowie dem Schwierigkeitsgrad der Fragestellung. Als moderne Kanzlei bieten wir Ihnen unsere beliebte Erstberatung abgesehen von Telefon und E-Mail auch per Video-Konferenz an. Hierbei verwenden wir die gängigen Services wie Zoom, Cisco Webex oder Microsoft Teams.
3. Zeithonorar, RVG und pauschale Vergütung - das eigentliche Mandat
Für die rechtliche Beratung in einem über eine Erstberatung hinausgehenden Mandatsverhältnis bestehen verschiedene Vergütungsmodelle:
Das Zeithonorar gewährleistet für beide Seiten eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Aufwand der beratenden Rechtsanwälte. Hierbei erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage eines Stundensatzes zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Dieser wird bei uns in Einheiten von 6 Minuten protokolliert. Eine Abrechnung der Aufwände findet mit einer genauen Aufschlüsselung in aller Regel monatlich statt.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hat verschiedene Anwendungsfälle in unserer täglichen Praxis. Einerseits kann es als Vergütungsgrundlage gewählt werden, wenn ein bestimmter Gegenstandswert erreicht wird und der Aufwand für uns kalkulierbar ist. Außerdem fungiert das RVG als eine Art Untergrenze in allen gerichtlichen Verfahren. Aus § 4 RVG folgt, dass in gerichtlichen Verfahren eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG nicht zulässig ist.
Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist in bestimmten Fällen möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Aufwand für die Bearbeitung des Mandats für uns im Vorfeld klar ist. Anwendungsfälle für diese Art der Honorarvereinbarung sind etwa die Anfertigung eines außergerichtlichen Schreibens ohne weitere Beratungstätigkeit oder die Erstellung eines Testaments.
4. Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese in Ihrem Fall eintrittspflichtig ist, kann eine Übernahme der gesamten Gerichtskosten und (teilweisen) Anwaltskosten erreicht werden. Beispielsweise stehen die Chancen auf Kostenübernahme in Fällen aus dem Verwaltungsrecht, Beamtenrecht oder Arbeitsrecht gut.
5. Prozesskostenfinanzierung
Über eine sog. Prozesskostenfinanzierung lassen sich bestimmte Ansprüche ohne jegliches Kostenrisiko verfolgen. Dabei tritt ein privatwirtschaftlich organisierter Prozesskostenfinanzierer mit Ihnen in ein Vertragsverhältnis ein und verpflichtet sich, Ihre Anwalts- und Gerichtskosten in jedem Fall zu übernehmen. Im Erfolgsfall steht ihm hierfür ein Anteil zwischen 20 und 35 Prozent der Forderung zu. Sofern die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, treten wir gerne an unsere zahlreichen Kooperationspartner heran.