Kurznews zum Thema Mercedes
Das Landgericht Stuttgart hat die Mercedes Benz Group AG erneut zum Schadensersatz verurteilt. Es ging um zwei Daimler Fahrzeuge vom Typ V 250. Mit den Urteilen Az. 17 O 963/20 und 17 O 962/20. Beide Fahrzeuge benutzen Ad-Blue zur Abgasreinigung. Das Landgericht Stuttgart stellte die Haftung der Mercedes Benz Group AG für die Abgasmanipulationen fest.
Weiteres Urteil gegen die Daimler AG: Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 03.11.2021 Daimler erneut zum Schadensersatz verurteilt, Az. 19 O 178/29. Streitgegenständlich war ein S 350 BlueTec 4MATIC. Das Fahrzeug verfügt über den Motor OM 642. Es unterliegt einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das Fahrzeug verfügt auch über einen SCR-Katalysator und verwendet AdBlue.
Landgericht Aachen verurteilt die Daimler AG zum Schadensersatz, 8 O 259/21. Streitgegenständlich war ein ML 350 BlueTec4Matic. Mit Urteil vom 03.12.2021 wurde die Daimler AG zum Schadensersatz verpflichtet. In dem SUV war der Dieselmotor OM 642 verbaut. Für das Fahrzeug gilt die Abgasnorm Euro 6. Daimler hatte sich nach Einschätzung des Gerichts nicht ausreichend zu den Hintergründen des Rückrufs des KBAs geäußert.
Nach Presseberichten hat die Daimler AG sich in Kanada mit 83.000 Abgasskandal-Sammelklägern außergerichtlich auf einen Betrag in Höhe von 175 Millionen Euro geeinigt. Ursprünglich hatten Mercedes-Käufer im April 2016 eine Sammelklage eingereicht. Daimler wurde vorgeworfen, Abschaltvorrichtungen eingebaut zu haben, mit denen die Abgasreinigung unzulässig vermindert worden sei, was zu erhöhten Stickoxid-Emissionen führe.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Rechtsstreit über Schadenersatz für Daimler Aktionäre einen Musterkläger bestimmt, Az. 129 AR 1/21 Kap. Inhaltlich geht es um die Daimler-Dieselaffäre und darum, ob Daimler Aktionäre zu spät über Risiken durch illegale Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung in Dieselmotoren informiert hat. Verhandlungstermine sind bislang noch nicht bestimmt worden.
OLG Stuttgart geht im Hinweisbeschluss vom 09.11.2021, Az. 16a U 173/19 davon aus, dass Mercedes die ihr obliegende sekundäre Darlegungslast bislang nicht erfüllt hat. Die Daimler AG muss den Vorwurf ausräumen, dass ihre Mitarbeiter die unzulässigen Abschalteinrichtungen bewusst entwickelt und produziert haben. Daimler muss u.a. auch erklären, weshalb diese Einrichtungen verbaut wurden. Dieser Hinweisbeschluss könnte bahnbrechend für Kläger sein.
Mit Urteil vom 13.10.2021, Az. 20 O 133/20 wurde Daimler verurteilt, einen GLK 220 mit der Abgasnorm Euro 5 zurückzunehmen und knapp 27.000,- an den Kläger zu zahlen. Des weiteren wurde Daimler mit Urteil vom 21.10.2021, Az. 20 O 417/21 verurteilt, einen Mercedes-Benz B 200 CDI, Euro 5, Baujahr 2010 mit dem Motor OM 640 zurückzunehmen und 9.872,- EUR zu zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Freiburg hat einem Daimler-Fahrer mit Urteil vom 18. Oktober 2021, Az. 6 O 149/19 Schadensersatz zugesprochen. Daimler muss für die drei Sprinter insgesamt 82.592,78 EUR zahlen, gegen Rückgabe der Fahrzeuge. Das Gericht sah dabei u.a. die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und die unterschiedlichen Betriebsmodi des SCR-Katalysators als unzulässige Abschalteinrichtungen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weiteres Urteil gegen die Daimler AG vor dem Landgericht Stuttgart, Urteil vom 21.10.2021, Az. 20 O 251/21 (noch nicht rechtskräftig). Das Fahrzeug war im Jahr 2014 neu gekauft worden, es ging um einen Mercedes-Benz C 250 BlueTEC mit dem Motor OM 651. Das Landgericht Stuttgart war der Auffassung, dass das Fahrzeug auch unter normalen Betriebsbedingungen nicht die entsprechenden Grenzwerte des Anhangs I Verordnung (EG) Nr. 715/2007 überschreiten darf.
Erfolg beim Oberlandesgericht München deutet sich für Daimler-Kläger an. Das Oberlandesgericht München hat mit Verfügung vom 21. Oktober 28 U 3198/21 darauf hingewiesen, dass es der Meinung ist, dass das Landgericht München einen Fehler gemacht hat. Es beabsichtigt eine Zurückverweisung. Das Landgericht München habe Vortrag des Klägers sowohl zur Ad-Blue Dosierstrategie, sowie zur Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung "vollständig übergangen".
Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilt die Daimler AG in einem Verfahren mit dem Az. Az. 8 U 24/21 erneut zum Schadensersatz. Damit bestätigt das Gericht seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung.
Rückruf von Mercedes Sprinter, Vito und Viano mit der Abgasnorm Euro 5 wird nun im September 2021 umgesetzt. Der Rückruf war bereits im Oktober 2019 vom KBA angeordnet worden.
Auch für Österreicher sind Klagen in Deutschland beim Landgericht Stuttgart beim Kauf von Daimler-Dieseln in Österreich möglich. Die Erfolgsaussichten sind gut.
Das KBA hat wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen verpflichtenden Rückruf der Mercedes S-Klasse der Baujahre 2010-2013 angeordnet.
In einem kürzlich ergangenen Urteil des BGH (VI ZR 128/20) wurden die Rechte von Daimler-Kunden erheblich gestärkt.