Die Deckungszusage ist die Bestätigung des Versicherungsschutzes einer Rechtsschutzversicherung (RSV). Die Deckungszusage wird zu Beginn eines Rechtsstreits bei der RSV angefragt. Erst wenn die Deckungszusage erteilt wurde, übernimmt die RSV die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten des Rechtsstreits. Für die Erteilung der Deckungszusage sind die hinreichenden Erfolgsaussichten des Begehrens erforderlich. Die Anfrage sollte durch einen Rechtsanwalt erfolgen, da die Erfolgsaussichten der Rechtsdurchsetzung in der Regel am besten durch einen Rechtsanwalt eingeschätzt und dargestellt werden können.