Lexikon

Instanzenzug im Zivilprozess

Gratis Ersteinschätzung
Sehr Gut5.0
152 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Instanzenzug im Zivilprozess
Gerichte erster Instanz können je nach sachlicher Zuständigkeit Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte sein. Wird das Amtsgericht in erster Instanz tätig, kann gegen die Entscheidung Berufung eingelegt werden. Über diese entscheidet grds. das Landgericht, bei Familiensachen oder Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Oberlandesgericht. Gegen das zweitinstanzliche Urteil ist die Revision statthaft. Revisionsgericht ist dann der Bundesgerichtshof (BGH). Die Berufungsinstanz kann auch “übersprungen” und der BGH im Rahmen einer Sprungrevision direkt angerufen werden. Wird das Landgericht in erster Instanz tätig, ist die Berufung zum Oberlandesgericht möglich. Der BGH ist wiederum für Revisionen zuständig, entweder als dritte oder zweite Instanz bei einer Sprungrevision. Ist das Oberlandesgericht erstinstanzlich zuständig (z.B. bei Musterfeststellungsklagen), steht den Parteien das Rechtsmittel der Revision zu. Revisionsinstanz ist der BGH.
Zum Thema passend
Aus unserem LexikonGerichtswissen
Aus unserem LexikonGerichtswissen
Aus unserem LexikonGerichtswissen

Footer

BRIXLANGE Logo

Ihre Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Öffentliches Recht.

Kostenloser Newsletter

© 2023 Brix & Lange Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Alle Rechte vorbehalten.