Die Musterfeststellungsklage wurde in Deutschland im November 2018 eingeführt. Mit der Musterfeststellungsklage können insbesondere Verbraucherverbände die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer begehren. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Massenschaden handelt. Mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher, die von demselben Schaden betroffen sind, müssen sich der Klage anschließen. Erstinstanzlich zuständig für Musterfeststellungsklagen sind Oberlandesgerichte. Um einen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können, müssen die Geschädigten im Anschluss an ein erfolgreiches Urteil im Musterfeststellungsverfahren stets eine individuelle Leistungsklage erheben.
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