Neben Rechtsmitteln wie beispielsweise der Berufung oder der Revision können Rechtsbehelfe erhoben werden. Dabei ist der Begriff des Rechtsmittels enger zu verstehen als der des Rechtsbehelfs. Rechtsbehelfe sind die für ein Verfahren zugelassenen Gesuche, mit denen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angegriffen werden kann. Beispiele für Rechtsbehelfe sind der Einspruch, die Erinnerung oder die Anhörungsrüge. Rechtsbehelfe haben keinen Devolutiveffekt, d.h. dass über diese das Gericht entscheidet, dessen Entscheidung angefochten werden soll und nicht das nächsthöhere Gericht, wie es bei Rechtsmitteln der Fall ist.