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Rechtsschutzversicherung

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Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung (RSV) ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, den der Versicherungsnehmer zum Zweck der Absicherung im Versicherungsfall mit dem Versicherungsgeber abschließt. Im Versicherungsfall übernimmt die RSV die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und Sachverständige, Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese tragen muss sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung. Zu Beginn eines Rechtsstreits muss der Versicherungsgeber eine Deckungszusage erteilen, wenn das Begehren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Im Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer in der Regel eine geringe vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Mehr zum Thema Rechtsschutzversicherung erfahren Sie in unseren FAQ.
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