Die Revision ist ein Rechtsmittel, welches grds. gegen Urteile der zweiten Instanz statthaft ist. Aber auch gegen erstinstanzliche Urteile der unteren Gerichte kann Revision eingelegt werden. Diese wird Sprungrevision genannt. Das Revisionsgericht überprüft die Entscheidung auf Verfahrens- und Rechtsfehler. Anders als die Berufung ist die Revision keine Tatsacheninstanz. Die Frist zur Erhebung beträgt in der Regel einen Monat und beginnt mit der Verkündung bzw. vollständigen Zustellung des Urteils. Die Begründung der Revision muss binnen eines weiteren Monats erfolgen.