Die aus dem US-amerikanischen Recht bekannte Sammelklage (Class Action) dürfte auch in Deutschland vielen Interessierten ein Begriff sein. Bei einer erfolgreichen Sammelklage kann nicht nur der Kläger seine Ansprüche durchsetzen. Vielmehr gilt das Urteil für sämtliche Personen, die in gleicher Weise von demselben Sachverhalt betroffen sind. Die anderen Betroffenen müssen aber keine eigene Klage einreichen. Sie müssen lediglich nachweisen können, dass sie dem von dem Sachverhalt betroffenen Personenkreis angehören. Eine der amerikanischen Sammelklage entsprechende Klageart existiert in Deutschland nicht. Allerdings wurde im November 2018 im Rahmen der VW-Abgasaffäre die Musterfeststellungsklage in Deutschland eingeführt.
Berühmtes Beispiel einer Sammelklage in den USA
BP wurde im April 2010 für die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko, bei der 11 Arbeiter auf der Ölplattform starben, sowie 17 weitere verletzt wurden, zu einer Strafe von 20 Milliarden USD verurteilt. Es war gleichzeitig der größte Ölaustritt im offenen Meer, bei dem ca. 60.000 Barrel Öl ausgetreten sind.