Eine Sprungrevision im Zivilprozess ist gegeben, wenn eine erstinstanzliche Entscheidung der unteren Gerichte wie dem Amtsgericht oder Landgericht mit der Revision angegriffen wird. Diese Revision wird Sprungrevision genannt, da das zweitinstanzliche Rechtsmittel der Berufung "übersprungen” wird. Im Sprungrevisionsverfahren wird die Entscheidung – wie im normalen Revisionsverfahren auch - lediglich auf Rechtsfehler überprüft.