Die kurze Regelverjährung von drei Jahren wird auch als relative oder subjektive Verjährung bezeichnet. Die subjektive Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in welchem der Gläubiger Kenntnis von Anspruch und Person des Schuldners erlangt hat oder grob fahrlässig in Unkenntnis geblieben ist, zu laufen. In den meisten Fällen wird die subjektive Verjährungsfrist ausgelöst, da der Gläubiger in der Regel vor dem Ablauf von 10 Jahren (objektive Verjährung) Kenntnis von seinem Anspruch und Schuldner erlangt. Nach dem Verstreichenlassen der objektiven Verjährungsfrist von 10 Jahren kann eine danach erlangte Kenntnis die Frist der subjektiven Verjährung nicht mehr auslösen.
Auch an Wochenenden von 9-20 Uhr für Sie da.Unsere Anwälte sind auch an den Wochenenden von 9-20 Uhr für Sie da.Unser Anwaltsteam bietet im Abgasskandal eine kostenlose Erstberatung an den Wochenenden von 9-20 Uhr an.Unser Anwaltsteam bietet eine kostenlose Erstberatung im Abgasskandal auch an den Wochenenden von 9-20 Uhr für Sie an.