Ein Vergleich kann außergerichtlich oder im zivilgerichtlichen Prozess als Prozessvergleich vereinbart werden. Charakteristisch für einen Vergleich ist die Beendigung eines Rechtsstreits durch Einigung der Parteien im Wege der Kompromissfindung. Außerdem zeichnen sich Vergleiche in der Regel durch die Schnelligkeit der Beendigung sowie ein überschaubares Kostenrisiko aus.