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Verpflichtender Rückruf

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Verpflichtender Rückruf
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für zahlreiche Hersteller und Fahrzeugtypen seit September 2015 verpflichtende Rückrufe angeordnet. Die Anordnung erfolgt aufgrund des Einbaus einer oder mehrerer unzulässiger Abschalteinrichtungen. Betroffen sind u.a. VW, Audi, Porsche und die Daimler AG. Betroffene Fahrzeughalter haben ab Erhalt des Rückrufschreibens 18 Monate Zeit, das Update durchzuführen. Sie werden im Regelfall alle sechs Monate daran erinnert. Handlungsbedarf ist erst dann geboten, wenn die örtliche Zulassungsbehörde sich mit Fristsetzung an den Halter wendet. Bei endgültiger Nichtdurchführung des Updates kann die örtliche Zulassungsbehörde den Wagen stilllegen. 
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