Mercedes Benz A-Klasse - Manipulation im Abgasskandal

 letztes Update: 21.03.2023
Mercedes Benz A-Klasse - Manipulation im AbgasskandalMercedes Benz A-Klasse - Manipulation im Abgasskandal

Die A-Klasse als betroffenes Fahrzeug im Abgasskandal

Zwar sind die Zeiten nicht bestandener Elch-Tests lange vorbei. Fahrzeuge mit Dieselmotor der A-Klasse aus den Werken des Stuttgarter Automobilherstellers sind jedoch von Abgasmanipulationen betroffen. Hierbei sind Fahrzeuge der Baureihen Mercedes Benz 169 und Mercedes Benz W 176 betroffen. Welche Fahrzeuge betroffen sind und wie Sie sich wehren können, erfahren Sie in diesem Artikel. Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung, um Ihren Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen.
Kostenlose Erstberatung!
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich binnen 24 Stunden bei Ihnen!

Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.

UPDATE 21.03.2023 - EuGH entscheidet positiv

Mit Urteil vom 21. März 2023 hat er EuGH im Sinne der Verbraucher entschieden. Wir raten jedem Käufer eines betroffenen Fahrzeugs, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.

Aktuelle Rückrufe der A-Klasse: 5496147, 5497524 und 5497507

Gegenwärtig gibt es drei verpflichtende Rückrufaktionen der A-Klasse. Hierbei sind zwei Baureihen betroffen: Mercedes Benz 169 und Mercedes Benz W 176.

Rückrufaktion mit dem Rückrufcode 5496147 trifft A-Klasse Baureihe W 176

Der jüngste Rückruf 5496147 vom 8. November 2021 betrifft die Baureihe Mercedes Benz W 176 (A-Klasse). Einige Details sind noch unklar, allerdings dürfte es sich um die Motoren OM 607 oder OM 651 handeln. Der Rückruf umfasst nach Angaben des KBA 21.371 Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015. Als Grund für den Rückruf nennt das KBA:
„Konformitätsabweichung bezüglich der Regeneration des Dieselpartikelfilters“
Zu vermuten ist, dass das KBA eine spezifische technische Ausgestaltung in der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Auch hier soll ein Software-Update zur Lösung der Problematik beitragen. Wir raten von dem Software Update ab - holen Sie anwaltlichen Rat ein!

Rückrufaktion mit dem Code 5497524

Am 29. Oktober 2021 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf unter dem Code 5497524. Dieser betrifft Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse und B-Klasse der Baujahre 2009, 2010 und 2011. Damit ist hier die Baureihe Mercedes Benz 169 betroffen. Nach Angaben des KBA sind in Deutschland 16.477 Fahrzeuge von diesem Rückruf betroffen. Als Grund für den Rückruf nennt das KBA die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“. Eine Softwareaktualisierung (Software-Update) soll Abhilfe schaffen. BRIXLANGE Rechtsanwälte rät als Expertenkanzlei im Abgasskandal on der Durchführung eines Software Updates ab.

Rückrufaktion mit dem Code 5497507 betrifft A-Klasse Baureihe Mercedes Benz 169

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits zahlreiche Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse zurückgerufen. Ein erster Rückruf lief unter dem Rückrufcode 5497507 und wurde ab Juli 2020 umgesetzt. Derzeit dürften einige Daimler-Fahrer, die das Software-Update noch nicht umgesetzt haben, Erinnerungsschreiben erhalten. Die Erinnerungsschreiben enthalten auch eine konkrete Fristsetzung für die Durchführung des Software-Updates sowie die Ankündigung, dass die Daten bei Nichtaufspielen des Updates an die örtliche Zulassungsbehörde weitergegeben werden. Betroffen waren damals Fahrzeuge der A-Klasse der Baujahre 2008-2011 mit dem Dieselmotor OM 640 und der Abgasnorm Euro 5. In dem Rückruf waren außerdem noch Fahrzeuge der B-Klasse, C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 enthalten.

Die betroffenen Modelle der A-Klasse

Bei der Mercedes A-Klasse trifft es gleich zwei Baureihen. Aus den Reihen Mercedes-Benz 169 und Mercedes-Benz W 176 sind folgende Modelle betroffen:

  • A 160 CDI

    Baujahr 2004-2012
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM640 | EURO 5
  • A 160 CDI BlueEfficiency

    Baujahr 2004-2012
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM640 | EURO 5
  • A 180 CDI (W 169)

    Baujahr 2004-2012
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM 640 | EURO 5
  • A 180 CDI (W 176)

    Baujahr 2013-2013
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM 651 | EURO 5
  • A 180 CDI BlueEfficiency

    Baujahr 2012-2013
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM 651 | EURO 5
  • A 200 CDI (W 169)

    Baujahr 2004-2012
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM 640 | EURO 5
  • A 200 CDI (W 176)

    Baujahr 2013 - 2014
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM651 | EURO 5
  • A 200 CDI 4Matic

    Baujahr 2014-2015
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM651 | EURO 6
  • A 200 CDI BlueEfficiency

    Baujahr 2012-2013
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM651 | EURO 5
  • A 200 d

    Baujahr 2014 -2018
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM651 | EURO 6
  • A 200 d 4Matic

    Baujahr 2015 - 2018
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM651 | EURO 6
  • A 220 CDI

    Baujahr 2013-2015
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM651 | EURO 6
  • A 220 CDI 4Matic

    Baujahr 2014-2015
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM651 | EURO 6
  • A 220 CDI BlueEfficiency

    Baujahr 2012-2013
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM 651 | EURO 6
  • A 220 d

    Baujahr 2015-2018
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM651 | EURO 6
  • A 220 d 4Matic

    Baujahr 2015-2018
    Mercedes - A-Klasse
    Motor: OM651 | EURO 6

Welche Handlungsoptionen haben Betroffene A-Klassen Käufer?

Um sich gegen die Abgasmanipulationen bei Ihrem Fahrzeug zur Wehr zu setzen und eine Entschädigung zu erhalten, haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten.

Option 1: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreis

Sie geben das Auto an die Daimler AG zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Lediglich eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die von Ihnen gefahrenen Kilometer wird abgezogen. Die Erstattungssumme liegt meist deutlich über dem Marktwert Ihres Fahrzeugs.

Option 2: Fahrzeug behalten - Entschädigung durch Vergleich

Zunächst wird auch hier auf Rückabwicklung geklagt - jedoch wirken wir im Vergleichswege auf eine pauschale Entschädigung hin. Diese bewegt sich erfahrungsgemäß im Bereich von 15-20 % des Kaufpreises. Diese Möglichkeit hängt auch von der Vergleichsbereitschaft der Daimler AG ab. In der Regel haben wir gute Argumente.

Vom Software Update ist abzuraten - die Gründe sind vielfältig

Das Aufspielen eines Software Updates, egal ob im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs oder einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme, birgt Risiken. So berichten Betroffene von gestiegenem Kraftstoffverbrauch, plötzlichen Motorausfällen und einem höheren Verschleiß. Überdies können die Software-Updates zu einer geringeren Leistung des Motors führen.

Freiwillige und verpflichtende Updates

Das KBA hat europaweit verpflichtende Updates für über 1,4 Millionen Fahrzeuge der Daimler AG angeordnet. Zusätzlich bietet Mercedes freiwillige Software Updates für zahlreiche Fahrzeuge an. Nach unseren Erkenntnissen werden auch mit den freiwilligen Software Updates Abschalteinrichtungen entfernt. Es gab außerdem Wechsel von freiwilligen zu verpflichtenden Updates und von verpflichtenden zu freiwilligen Updates. Dabei dürften die jeweiligen Updates technisch exakt identisch sein. Vor diesem Hintergrund ist die Praxis des KBA, Updates teilweise als „freiwillige“ freizugeben nicht nachvollziehbar.

Mercedes Software-Update

Wir raten von der Durchführung des Daimler Software-Updates vorerst ab. Vorteile sind damit regelmäßig nicht verbunden. Wir raten Ihnen, das Update erst am Ende der Frist von 18 Monaten aufspielen zu lassen, wenn die örtliche Zulassungsbehörde mit konkreter Fristsetzung unter Androhung der Stilllegung an Sie herangetreten ist. Vorher besteht keine Notwendigkeit, das Update aufspielen zu lassen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

In welchen Konstellationen kann Schadensersatz gefordert werden?

Ok
Gebrauchtwagen
Ok
Neuwagen
Ok
Fahrzeug bereits verkauft
Ok
Leasing ohne Übernahme
Ok
Auch für EU Nachbarn

Rechtsschutzversicherungen geben Deckungsschutz

Wenn bei Ihnen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zum Kaufzeitpunkt bestanden hat, dürfte diese Kostendeckungsschutz für ein Vorgehen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG geben. Auch wenn Sie zum Kaufzeitpunkt keine Rechtsschutzversicherung hatten, beraten wir Sie selbstverständlich gerne und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Verjährung beachten bei der A-Klasse - Verpassen Sie nicht Ihre Chance auf eine Entschädigung

Eine Verjährung tritt auf den Tag genau 10 Jahre nach dem Abschluss des Kaufvertrages ein oder drei Jahre nach Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen (hier: Vorliegen einer unzulässigen Manipulation der Abgaswerte) zum Jahresende ein. Wir beraten Sie gern!
Kostenlose Erstberatung!
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich binnen 24 Stunden bei Ihnen!

Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.

Footer

BRIXLANGE Logo

Ihre Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Öffentliches Recht.

Kostenloser Newsletter

© 2023 Brix & Lange Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Alle Rechte vorbehalten.