Mercedes ML - Entschädigung im Daimler Abgasskandal

 letztes Update: 01.12.2022
Mercedes ML - Entschädigung im Daimler AbgasskandalMercedes ML - Entschädigung im Daimler Abgasskandal

Beliebter Mercedes-SUV ML vom Abgasskandal betroffen

Der als Geländewagen besonders beliebte Mercedes ML ist vom Daimler Dieselskandal stark betroffen. Für Betroffene bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz. Allein von Pflichtrückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind in Europa im Januar 2022 knapp 65.000 Daimler ML Fahrzeuge betroffen. Die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung sorgen für ausgezeichnete Chancen für Betroffene. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Welche Mercedes ML Fahrzeuge sind betroffen?

Teilweise vom Rückruf mit Rückrufcode 5496121 betroffen

  • ML 300 CDI BlueEfficiency 4Matic

    Baujahr 2009 - 2011
    Mercedes - ML
    Motor: OM 642 | EURO 5
  • ML 350 CDI 4Matic

    Baujahr 2009 - 2011
    Mercedes - ML
    Motor: OM 642 | EURO 5
  • ML 350 BlueTec 4Matic

    Baujahr 2011 - 2015
    Mercedes - ML
    Motor: OM 642 | EURO 6
  • ML 250 BlueTec 4Matic

    Baujahr 2011 - 2015
    Mercedes - ML
    Motor: OM 651 | EURO 6

Gute Erfolgsaussichten in Klageverfahren gegen die Daimler AG

Insgesamt gibt es bundesweit bereits mehrere hundert erfolgreiche Urteile gegen die Daimler AG. Auch und gerade auf der Ebene der Oberlandesgerichte mehren sich die positiven Urteile, weil den Landgerichten bei abweisenden Urteilen ohne Beweisaufnahme Fehler unterlaufen. Außerdem gibt es inzwischen zahlreiche positive Hinweis- und Beweisbeschlüsse auf Ebene der Oberlandesgerichte. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich häufig erst die Oberlandesgerichte ausreichend Zeit nehmen können, um der Funktionsweise der Abschalteinrichtungen substantiiert „auf den Grund“ zu gehen.
Ein Urteil, bei dem ein Fahrer eines ML 350 BLUETEC beim Landgericht Stuttgart gewonnen hatte (Az. 20 O 190/20), ist kürzlich rechtskräftig geworden. Ein starkes Signal!
Wir rufen daher alle Betroffenen auf, die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Daimler AG klären zu lassen. Die Kanzlei BRIXLANGE bietet hierzu eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an.
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KBA beanstandet unzulässige prüfstandsbezogene Abschalteinrichtungen

Insgesamt hat das Kraftfahrt-Bundesamt nach Presseberichten fünf unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Daimler AG beanstandet. Davon beziehen sich insgesamt vier auf die Abgasrückführung und eine auf die Abgasnachbehandlung. Bei einigen Fahrzeugen, wie beim Kleintransporter Vito, sind sogar gleich zwei unzulässige Abschalteinrichtungen vom KBA beanstandet worden. Häufig einigt sich das KBA im Rahmen des Software-Updates von Rückruf-Fahrzeugen mit den Herstellern außerdem auch noch darauf, dass weitere problematische Abschalteinrichtungen gleich „freiwillig“ mit entfernt werden. Davon ist auch bei Fahrzeugen der Daimler AG auszugehen.

Beispiel Euro 6 Fahrzeuge ML 250 und 350 BlueTEC 4Matic

Bei den vom Kraftfahrt-Bundesamt beanstandeten Fahrzeugen wird moniert, dass das Fahrzeug bei der Abgasnachbehandlung per SCR-Katalysator zwei unterschiedliche Regelstrategien (Modi) hinsichtlich der Eindüsung von AdBlue aufweist. Grundsätzlich müssten diese beiden Modi eine vergleichbar effektive Abgasreinigung haben, um zulässig zu sein. Allerdings war dem KBA in Untersuchungen aufgefallen, dass die Modi „eine signifikant unterschiedliche Effektivität“ aufweisen. Das KBA hat in zahlreichen Auskünften dazu folgende prüfstandsbezogene Abschalteinrichtung bestätigt: „Während unter Bedingungen, wie sie auch für die Typprüfung vorgegeben sind, nach Motorstart ein vergleichsweise effektiver Modus geschaltet ist, wird nach dem Erreichen einer bestimmten Stickoxidmasse nach Ablauf des Prüfzyklus dauerhaft in einen weniger effektiven Modus geschaltet. Ein Zurückschalten in den effektiven Modus erfolgt danach nicht mehr, sondern erst nach Motorneustart. Dies wird als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet“.

Prüfstandsbezogenheit deutet auf vorsätzliches Handeln der Daimler AG hin

An der von Mercedes speziell auf den Prüfstand ausgerichteten Abgasnachbehandlung mit Ad-Blue zeigt sich nach unserer Auffassung der Vorsatz der Daimler AG im Abgasskandal. Eine solche Programmierung der Software kann grundsätzlich und nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht „im luftleeren Raum“ passieren, sondern nur mit Wissen und Wollen von Führungspersonen zumindest im Rang eines Abteilungsleiters. Grundsätzlich ist aufgrund der Wichtigkeit der Motorensparte zudem davon auszugehen, dass der Vorstand über die Form der Motorsteuerung und der Software-Kalibrierung bestens informiert war. Der Motor und die softwarebasierte Motorsteuerung sind schließlich das „Herzstück“ eines jeden Automobilherstellers. Der Einbau von speziell für den Prüfstand konzipierten Abschalteinrichtungen, die die Einhaltung der Grenzwerte im normalen Straßenbetrieb lediglich vorgaukeln, dürfte rechtlich als “sittenwidrig” im Sinne des § 826 BGB zu qualifizieren sein. Eine wichtige juristische Feinheit, die Schadensersatzansprüche für Betroffene in greifbare Nähe rückt. Die Funktionsweise dieser Abschalteinrichtungen wurde dem Kraftfahrt-Bundesamt im Typgenehmigungsverfahren nicht offengelegt. Bei Offenlegung wäre die Zulassung nicht erteilt worden. Insofern gehen wir im Ergebnis von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Käufern des ML 350 BlueTEC 4MATIC aus und halten damit einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen für wahrscheinlich.

Zahlreiche weitere Fahrzeuge betroffen

Wir gehen davon aus, dass ein sehr großer Teil der Euro 5 und Euro 6 Dieselfahrzeuge der Daimler AG, die von 2008-2018 gebaut wurden, mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet worden sind.
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