Mercedes V-Klasse Rückruf im Abgasskandal - Was nun?

 letztes Update: 21.03.2023
Mercedes V-Klasse Rückruf im Abgasskandal - Was nun?Mercedes V-Klasse Rückruf im Abgasskandal - Was nun?

Mercedes-Benz V-Klasse mit Manipulationssoftware ausgestattet

Fahrzeuge der beliebten V-Klasse aus der Kleinbus-Reihe von Mercedes-Benz wurden wie zahlreiche andere Mercedes-Modelle auch mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Konkret handelt es sich um Fahrzeuge der Mercedes-Benz Baureihe 447. Die Baureihe umfasst Fahrzeuge der dritten Generation, die seit 2014 produziert werden. Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge der V-Klasse aus den Jahren 2014 und 2015 mit dem Motor OM651 und den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. In diesem Blog zeigen wir auf, welche konkreten Fahrzeuge betroffen sind, welche Handlungsmöglichkeiten Betroffene haben und wie wir die Erfolgschancen eines gerichtlichen Vorgehens einschätzen. Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung zu Ihrem konkreten Fall.

UPDATE 21.03.2023 - EuGH entscheidet positiv

Mit Urteil vom 21. März 2023 hat er EuGH im Sinne der Verbraucher entschieden. Wir raten jedem Käufer eines betroffenen Fahrzeugs, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.
Kostenlose Erstberatung!
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich binnen 24 Stunden bei Ihnen!

Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.

Schadensersatz für Ihre V-Klasse – Ihre Handlungsmöglichkeiten

Als Fahrer einer vom Dieselskandal betroffenen V-Klasse haben Sie zwei Möglichkeiten zu Ihrem Recht zu gelangen und Schadensersatz zu erhalten. Welche Alternative für Sie ratsam ist, richtet sich nach Ihren konkreten Vorstellungen und den Erfolgsaussichten im Einzelfall.

1. Rückabwicklung des Kaufvertrags

Zunächst besteht für Sie die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung durch Urteil zu erwirken, welches die Rückabwicklung des Kaufvertrags tenoriert. In diesem Fall bekommen Sie den Kaufpreis Ihrer V-Klasse abzüglich einer sog. Nutzungsentschädigung erstattet. Diese wird anhand der gefahrenen Kilometer berechnet und ist abhängig von der geschätzten Laufleistung des Fahrzeugs. Im Gegenzug geben Sie Ihre V-Klasse an die Daimler AG zurück. Vorteil dieser Alternative ist, dass eine über dem Marktwert liegende Entschädigungssumme erstritten werden kann. Außerdem haben Kläger in der Regel Anspruch auf Verzugszinsen, die ab dem Tag der Klageeinreichung anfallen.

2. Fahrzeug behalten und kleiner Schadensersatz

Wenn Sie Ihre Mercedes V-Klasse gerne weiterhin fahren möchten und die Daimler AG sich vergleichsbereit zeigt, kommt alternativ eine Einigung durch einen Vergleich in Betracht. In diesem Fall kann in der Regel das Fahrzeug behalten und eine Entschädigung in Höhe von 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises ausgehandelt werden.

Mercedes-Benz V-Klasse – Software-Update verweigern?

Möglicherweise haben Sie ein Schreiben mit einem Angebot für eine freiwillige Service- oder Kundendienstmaßnahme von Mercedes-Benz erhalten, in dessen Zusammenhang ein Software-Update durchgeführt werden soll. Wir raten von der Durchführung des Software-Updates ab. Dies gilt auch dann, wenn das Update im Rahmen eines Pflichtrückrufs aufgespielt werden soll. Das Software-Update kann erhebliche negative Nebeneffekte für Ihr Fahrzeug haben. Betroffene, die das Update aufgespielt haben, beklagen etwa einen merklichen Leistungsabfall des Motors, erhöhten Spritverbrauch oder schnelleren Verschleiß einzelner Fahrzeugteile. Die Durchführung des Updates ist erst dann angezeigt, wenn die konkrete Stilllegung Ihres Fahrzeugs angedroht wird. Das ist in der Regel erst nach etwa 1,5 Jahren nach Erhalt des ersten Pflichtrückrufschreibens der Fall. Haben Sie das Update bereits durchführen lassen, hat dies keinen Einfluss auf Ihren Schadensersatzanspruch. In unserem Blogbeitrag zum Thema “Software-Update” erfahren Sie mehr über die nachteiligen Auswirkungen auf Ihr Fahrzeug. Lassen Sie sich von einem unserer auf den Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwälte beraten.

Steigende Chancen vor Gericht

Als betroffener Fahrer einer Mercedes V-Klasse haben Sie gute Chancen, eine hohe Entschädigung zu erzielen. Zahlreiche Gerichte haben sich bereits als verbraucherfreundlich gezeigt und Mercedes-Fahrern hohe Schadensersatzsummen zugesprochen. Auch die Enthüllungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zu acht weiteren Abschalteinrichtungen in einem Mercedes-Fahrzeug sowie ein jüngst ergangener Hinweisbeschluss des OLG Stuttgart lassen weitere positive Entwicklungen erwarten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung.

Welche Modelle der Mercedes V-Klasse sind vom Abgasskandal betroffen?

  • V 200 CDI

    Baujahr 2014 - 2015
    Mercedes - V-Klasse
    Motor: OM 651 | EURO 5
  • V 200 CDI (EURO 6)

    Baujahr seit 2015
    Mercedes - V-Klasse
    Motor: OM 651 | EURO 6
  • V 220 CDI

    Baujahr 2014 - 2015
    Mercedes - V-Klasse
    Motor: OM 651 | EURO 5
  • V 220 CDI (EURO 6)

    Baujahr seit 2015
    Mercedes - V-Klasse
    Motor: OM 651 | EURO 6
  • V 250 BlueTec

    Baujahr seit 2014
    Mercedes - V-Klasse
    Motor: OM 651 | EURO 6
  • V 250 BlueTec 4Matic

    Baujahr seit 2014
    Mercedes - V-Klasse
    Motor: OM 651 | EURO 6

Kostentragung durch Rechtsschutzversicherungen

Verkehrsrechtsschutzversicherungen tragen in der Regel die Kosten für die Rechtsverfolgung im Rahmen des Dieselskandals. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Autokaufs eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bestanden hat. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, wenn Sie die Versicherung danach gewechselt haben, sofern Sie durchgehend Versicherungsschutz bestanden hat. Mehr zum Thema “Rechtsschutzversicherung” finden Sie hier und in unserer FAQ-Sektion. Sollten Sie nicht über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, beraten wir Sie selbstverständlich ebenfalls über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Kostenlose Erstberatung!
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich binnen 24 Stunden bei Ihnen!

Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.

Verjährung beachten

Die absolute Verjährung tritt exakt 10 Jahre nach dem Abschluss des Kaufvertrags ein. Da die betroffenen V-Klasse-Fahrzeuge aus den Jahren 2014 und 2015 stammen, droht derzeit noch keine absolute Anspruchsverjährung. Die subjektive Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres der Anspruchsentstehung. Dies ist in der Regel das Ende des Jahres, in dem Sie erstmal ein Pflichtrückrufschreiben erhalten haben. Sie sollten die Verjährungsfristen stets im Blick behalten. Nach Ablauf der Verjährungsfristen ist eine Anspruchsdurchsetzung nicht mehr möglich. Wir beraten Sie gerne.

Footer

BRIXLANGE Logo

Ihre Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Öffentliches Recht.

Kostenloser Newsletter

© 2023 Brix & Lange Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Alle Rechte vorbehalten.