Geld zurück! Opel Rückruf E222115640 - Astra Corsa Insignia

 letztes Update: 21.03.2023
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KBA Opel Rückruf E222115640 für Fahrzeuge im Abgasskandal schockt treue Opel-Kunden

Am 17. Februar 2022 hat das Kraftfahrt-Bundesamt unter dem Rückrufcode E222115640 einen Rückruf aufgrund “unzulässiger Abschalteinrichtungen” für über 400.000 Fahrzeuge der Modelle Opel Astra, Corsa und Insignia veröffentlicht. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) 74.554 Fahrzeuge von der Manipulation betroffen. Betroffen sind Fahrzeuge mit 1,3 CDTI und 1,6 CDTI Dieselmotoren der Baujahre 2013 bis 2018. Geschädigte haben gegen den Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz.

Erinnerungsschreiben im September 2022 erhalten?

Betroffenen, die das Software-Update noch nicht durchgeführt haben, ist in vielen Fällen Anfang September ein Erinnerungsschreiben unter dem Stichwort "Sicherheitsupdate" zugegangen. Wir raten weiterhin von dem Update ab und empfehlen Ihnen die kostenfreie BRIXLANGE Erstberatung.
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UPDATE 21.03.2023 - EuGH entscheidet positiv

Mit Urteil vom 21. März 2023 hat er EuGH im Sinne der Verbraucher entschieden. Wir raten jedem Käufer eines betroffenen Fahrzeugs, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.

Wie soll das Problem behoben werden? Opel Software Update?

Bislang geht aus dem Rückruf durch das KBA nicht hervor, wie der Hersteller die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen soll. In der Vergangenheit wurde stets ein Software-Update angeordnet (so zum Beispiel bei Volkswagen oder Mercedes). Auch wenn derzeit Informationen hierzu noch nicht verlässlich geliefert werden können, liegt auch für diesen Rückruf ein Software-Update nahe. Doch aufgepasst: In der Vergangenheit berichteten Betroffene immer wieder von negativen Begleiterscheinungen des Updates. So wurde unter anderem ein höherer Verschleiß, höherer Diesel-Verbrauch sowie ein gesteigerter AdBlue Bedarf beobachtet. Wir beraten Sie gerne!

Welche Opel Modelle sind von der Rückrufaktion E222115640 betroffen?

Folgende Modelle sind vom Rückruf E222115640 (22-C-013) O7A betroffen:

  • Astra 1.3 CDTI

    Baujahr 2013-2018
    Opel - Astra
    Motor: 1.3 Liter CDTI | EURO 6
  • Astra 1.6 CDTI

    Baujahr 2013-2018
    Opel - Astra
    Motor: 1.6 Liter CDTI | EURO 6
  • Corsa 1.3 CDTI

    Baujahr 2013-2018
    Opel - Corsa
    Motor: 1.3 Liter CDTI | EURO 6
  • Insignia 1.6 CDTI

    Baujahr 2013-2018
    Opel - Insignia
    Motor: 1.6 Liter CDTI | EURO 6

Aus freiwillig wird verpflichtend: E172109770 (21-R-054) 084

In dem neuerlichen Rückrufschreiben erklärt Opel, dass für die ursprüngliche freiwillige Maßnahme E172109770 (21-R-054) 084 dasselbe Update vorgesehen war. Gerne beraten wir Sie zu diesem Sachverhalt und nehmen Ihre Interessen wahr.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Herr Rechtsanwalt Lange ist Ihr persönlicher Ansprechpartner im Opel Abgasskandal. Mit seiner langjährigen Erfahrung zählt er zu den bundesweit führenden Experten. Im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung profitieren Sie von klaren Handlungsempfehlungen und einer Rückmeldung binnen 24 Stunden!

Auszug aus der KBA-Rückrufdatenbank:

Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts enthält alle von der Aufsichtsbehörde angeordneten Fahrzeugrückrufe. Die Behörde in Flensburg wacht über die Einhaltung verschiedener rechtlicher Rahmenbedingungen für Kraftfahrzeuge. Der Eintrag vom 17. Februar 2022 für die Opel Fahrzeuge sieht wie folgt aus:

Entschädigung für Ihren Opel

Betroffene Opel-Fahrer haben grundsätzlich zwei Optionen, eine Entschädigung zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, welche Alternative für Sie am besten geeignet ist. Unsere erfahrenen Experten beraten Sie gerne.

1. Rückabwicklung

Die erste Variante ist die Rückabwicklung. Hierbei erfolgt eine Rückgabe des Fahrzeugs gegen die Erstattung des Kaufpreises. Einzig eine Nutzungsentschädigung für die von Ihnen gefahrenen Kilometern muss in Abzug gebracht werden. Der Schadensersatz übersteigt den Wiederverkaufswert in aller Regel deutlich.

2. Pauschale Entschädigung

Die zweite Möglichkeit zielt im Vergleichswege darauf ab, eine pauschale Entschädigung zu erwirken. Die Entschädigungssumme liegt erfahrungsgemäß bei 15-20 % des Kaufpreises. Voraussetzung ist, dass der Hersteller zu einem Vergleich bereit ist. Dies in der Regel der Fall, da man Sie als Kunden behalten möchte.

Rechtsschutzversicherungen oder Prozesskostenfinanzierer decken Ihre Kosten

Verkehrsrechtsschutzversicherungen kommen für die Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen des Dieselskandals in der Regel auf. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Kaufzeitpunkt eine Versicherungspolice unterhalten haben. Doch keine Angst: Auch ohne Rechtsschutzversicherung stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zur Verfügung.
Ohne Rechtsschutzversicherung ist eine Klage über eine sog. Prozesskostenfinanzierung möglich. Sprechen Sie uns gerne an!
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