Geld zurück! Opel Rückruf E222115640 - Astra Corsa Insignia
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- Björn-Michael Lange
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- Rechtsanwalt, Partner
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- Donnerstag, 17.02.2022

KBA Opel Rückruf E222115640 für Fahrzeuge im Abgasskandal schockt treue Opel-Kunden
Am 17. Februar 2022 hat das Kraftfahrt-Bundesamt unter dem Rückrufcode E222115640 einen Rückruf aufgrund “unzulässiger Abschalteinrichtungen” für über 400.000 Fahrzeuge der Modelle Opel Astra, Corsa und Insignia veröffentlicht. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) 74.554 Fahrzeuge von der Manipulation betroffen. Betroffen sind Fahrzeuge mit 1,3 CDTI und 1,6 CDTI Dieselmotoren der Baujahre 2013 bis 2018. Geschädigte haben gegen den Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz.
Wie soll das Problem behoben werden? Opel Software Update?
Bislang geht aus dem Rückruf durch das KBA nicht hervor, wie der Hersteller die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen soll. In der Vergangenheit wurde stets ein Software-Update angeordnet (so zum Beispiel bei Volkswagen oder Mercedes). Auch wenn derzeit Informationen hierzu noch nicht verlässlich geliefert werden können, liegt auch für diesen Rückruf ein Software-Update nahe. Doch aufgepasst: In der Vergangenheit berichteten Betroffene immer wieder von negativen Begleiterscheinungen des Updates. So wurde unter anderem ein höherer Verschleiß, höherer Diesel-Verbrauch sowie ein gesteigerter AdBlue Bedarf beobachtet. Wir beraten Sie gerne!
Welche Opel Modelle sind von der Rückrufaktion E222115640 betroffen?
Folgende Modelle sind vom Rückruf E222115640 (22-C-013) O7A betroffen:
Astra 1.3 CDTI
Baujahr 2013-2018Opel - AstraMotor: 1.3 Liter CDTI | EURO 6Astra 1.6 CDTI
Baujahr 2013-2018Opel - AstraMotor: 1.6 Liter CDTI | EURO 6Corsa 1.3 CDTI
Baujahr 2013-2018Opel - CorsaMotor: 1.3 Liter CDTI | EURO 6Insignia 1.6 CDTI
Baujahr 2013-2018Opel - InsigniaMotor: 1.6 Liter CDTI | EURO 6
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Herr Rechtsanwalt Lange ist Ihr persönlicher Ansprechpartner im Opel Abgasskandal. Mit seiner langjährigen Erfahrung zählt er zu den bundesweit führenden Experten. Im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung profitieren Sie von klaren Handlungsempfehlungen und einer Rückmeldung binnen 24 Stunden!

Auszug aus der KBA-Rückrufdatenbank:
Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts enthält alle von der Aufsichtsbehörde angeordneten Fahrzeugrückrufe. Die Behörde in Flensburg wacht über die Einhaltung verschiedener rechtlicher Rahmenbedingungen für Kraftfahrzeuge. Der Eintrag vom 17. Februar 2022 für die Opel Fahrzeuge sieht wie folgt aus:

Entschädigung für Ihren Opel
Betroffene Opel-Fahrer haben grundsätzlich zwei Optionen, eine Entschädigung zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, welche Alternative für Sie am besten geeignet ist. Unsere erfahrenen Experten beraten Sie gerne.
1. Rückabwicklung
Die erste Variante ist die Rückabwicklung. Hierbei erfolgt eine Rückgabe des Fahrzeugs gegen die Erstattung des Kaufpreises. Einzig eine Nutzungsentschädigung für die von Ihnen gefahrenen Kilometern muss in Abzug gebracht werden. Der Schadensersatz übersteigt den Wiederverkaufswert in aller Regel deutlich.2. Pauschale Entschädigung
Die zweite Möglichkeit zielt im Vergleichswege darauf ab, eine pauschale Entschädigung zu erwirken. Die Entschädigungssumme liegt erfahrungsgemäß bei 15-20 % des Kaufpreises. Voraussetzung ist, dass der Hersteller zu einem Vergleich bereit ist. Dies in der Regel der Fall, da man Sie als Kunden behalten möchte.Rechtsschutzversicherungen decken Ihre Kosten
Verkehrsrechtsschutzversicherungen kommen für die Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen des Dieselskandals auf. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Kaufzeitpunkt eine Versicherungspolice unterhalten haben. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserer FAQ-Sektion. Doch keine Angst: Auch ohne Rechtsschutzversicherung stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zur Verfügung.