Rückruf 23BJ - Entschädigung möglich für Euro 4 Diesel

 letztes Update: 01.12.2022
Rückruf 23BJ - Entschädigung möglich für Euro 4 DieselRückruf 23BJ - Entschädigung möglich für Euro 4 Diesel

Rückrufaktion 23BJ steht bevor – Euro 4 Diesel von Audi und VW mit 2,7 und 3,0 Litern vom Dieselskandal betroffen

Dieselfahrer mit Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 4 der Hersteller Audi und VW, dürften bald Post vom Kraftfahrt-Bundesamt und vom Hersteller bekommen. Derzeit läuft bei der VW AG die Vorankündigung der Rückrufaktion 23BJ. Dabei sind Fahrzeuge mit 2,7 und 3,0 Liter-Motoren betroffen, wie z. B. ein Touareg V6 TDI, Modelljahr 2006 oder ein VW Phaeton mit einem V6 3.0l TDI EU 4 Motor. Auch zahlreiche Audi-A4 und Audi A6 Modelle aus den Jahren 2004-2009, in denen ein V6 TDI Motor mit 2,7 Litern Hubraum verbaut ist, sind betroffen. Vom Rückruf dürften außerdem die Modelle A8 und Q7 der genannten Baujahre betroffen sein.

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Rückruf 23BJ war Ende 2019 vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet worden

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte den Pflichtrückruf 23BJ bei Audi und VW wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bereits Ende 2019 angeordnet. Betroffen sind nach Medienberichten rund 105.000 Fahrzeuge. Der Rückruf ist aber, soweit ersichtlich, bis heute nicht umgesetzt worden. Das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigte dies auf telefonische Anfrage. Betroffen sind Fahrzeuge aus den Baujahren 2003-2009.

Hintergrund zum Euro 4 Rückruf: Akustikfunktion als "Mutter aller Abschalteinrichtungen"

Die Akustikfunktion ist der Vorgänger der „Umschaltlogik“ bei VW. VW hatte Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 von 2008 bis 2015 mit einer Manipulationssoftware („Umschaltlogik“) ausgestattet. Dafür war VW im Jahr 2020 vom Bundesgerichtshof gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt worden. Allerdings hatte auch die Manipulation des Motors EA 189 eine entsprechende Vorgeschichte. Die Akustikfunktion wird auch als Mutter aller Abschalteinrichtungen bezeichnet. Das Wort Akustikfunktion diente ursprünglich dazu, ein für Dieselmotoren typischen Störgeräusch („Nageln“) zu unterdrücken. Audi hatte bereits 1999 mit der Entwicklung der Akustikfunktion begonnen.

Akustikfunktion ist unzulässige Abschalteinrichtung

Ein Gutachten von "Frag den Staat" kommt zu dem Ergebnis, dass die Akustikfunktion eine unzulässige Abschalteinrichtung ist. Dort heißt es:
„Nach eigenen Angaben von Audi, Abb. 2, wird die Akustikfunktion aktiviert, wenn die Temperaturen von Motorkühlwasser, Motorschmieröl und Kraftstoff in einem Bereich von 18 Grad Celsius und 33 Grad Celsius liegen. Zusätzlich muss der Umgebungsdruck über 930 mbar liegen.“
Dadurch wird klar, dass die Initialisierungsparameter von Audi offensichtlich ganz nah an den Bedingungen gewählt worden sind, die auf dem Prüfstand herrschen (20-30 Grad Celsius).
Haftung nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dürfte feststehen
Die Akustikfunktion ist damit eine Prüfstandserkennungsfunktion und damit sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB. Es ist höchstwahrscheinlich, dass der Bundesgerichtshof dies auch so sehen wird.

OLG Karlsruhe hat einen solchen Fall bereits zugunsten des Verbrauchers entschieden

Mit Az. 8 U 49/21 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Volkswagen AG bei einem VW Phaeton V 6 TDI mit der Schadstoffklasse EU4 und dem Motor EA 896 zum Schadensersatz verurteilt. Das OLG Karlsruhe ließ die Revision nicht zu.

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