Schadensersatz für Österreicher im Mercedes Abgasskandal
letztes Update: 28.11.2022
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- Name
- Björn-Michael Lange
- Erstellt
- Rechtsanwalt, Partner
- Erstellt
- Freitag, 15.10.2021

Klagen von Daimler-Fahrern aus Österreich in Deutschland möglich
Mercedes-Kunden aus Österreich, die ihr Fahrzeug in Österreich (oder in Deutschland) gekauft haben, können ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Daimler AG durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt am Landgericht Stuttgart einklagen. Die Kanzlei BRIXLANGE ist auf das gerichtliche Vorgehen österreichischer Mandanten besonders spezialisiert. Mit ihren in Deutschland zugelassenen Anwälten setzt sie die Ansprüche von Klägern aus Österreich konsequent durch! Dabei erreichen wir regelmäßig auch eine Deckungszusage österreichischer Rechtsschutzversicherer, was bedeutet: Keine Mehrkosten für Sie!In folgenden Konstellationen macht ein Vorgehen Sinn:
- Gebrauchtwagen
- Neuwagen
- Fahrzeug bereits verkauft
- Leasing
- Software-Update
- Kein Software-Update
Landgericht Stuttgart bestätigt Zuständigkeit für Kläger aus Österreich
Das Landgericht Stuttgart hat in mehreren Gerichtsverfahren gegen die Daimler AG durch verschiedene Kammern, jeweils besetzt mit unterschiedlichen Richtern, die eigene Zuständigkeit bei Klagen von Österreichern und bei Käufen in Österreich bereits bestätigt bzw. nicht beanstandet. Insofern sind auch deutsches Zivilrecht und Zivilprozessrecht anwendbar. Österreichische Daimler-Fahrer sind also aufgerufen, ihre Ansprüche von einem in Deutschland spezialisierten Anwalt für den Abgasskandal überprüfen zu lassen.Sachnähe zum deutschen Recht
Aufgrund der Sachnähe zum deutschen Recht ist eine Klage in Deutschland am Landgericht Stuttgart zulässig und möglich. Die Daimler AG hat ihren Sitz in Deutschland (Stuttgart) und die betroffenen Fahrzeuge wurden auch zum großen Teil in Deutschland produziert. Ferner hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg die Typgenehmigung erteilt und ist für die 1,4 Millionen Rückrufe europaweit zuständig. Gegen diese verpflichtenden Rückrufbescheide hat die Daimler AG nach deutschem Verwaltungsrecht Widerspruch eingelegt. Insofern besteht eine große Sachnähe zur Bundesrepublik und deutschem Recht. Juristisch wird hierbei von einer „offensichtlich engeren Verbindung“ zum Staat Deutschland gesprochen. Es liegt daher auch vor diesem Hintergrund nahe, vor deutschen Gerichten zu klagen.Auch die Daimler AG hält deutsches Recht für anwendbar
Auch die Daimler AG vertritt diesen Standpunkt und akzeptiert Klagen von Österreichern auch bei Käufen in Österreich vor dem Landgericht Stuttgart. Im Rahmen einer bereits mehrfach praktizierten Rechtswahlvereinbarung ist ein Rechtsstreit nach deutschem Recht vor dem Landgericht Stuttgart sogar dann möglich, wenn sich das Gericht selbst für nicht zuständig hält. Streitparteien können eine solche Vereinbarung schließen, damit das sachnähere deutsche Recht definitiv zur Anwendung kommt. In jedem Fall ist also für österreichische Daimler-Fahrer auch bei Käufen in Österreich eine Klage in Deutschland am Landgericht Stuttgart nach deutschem Zivilrecht und Zivilprozessrecht möglich und zulässig.Österreichische Rechtsschutzversicherungen geben Deckungsschutz
Die Erfahrung hat gezeigt, dass österreichische Rechtsschutzversicherungen im absoluten Regelfall entsprechenden Kostendeckungsschutz auch für Verfahren in Deutschland beim Landgericht Stuttgart erteilen. Wir kümmern uns selbstverständlich kostenfrei um die Einholung der Kostendeckungszusage für Sie.Kein Kostenrisiko! Wir kümmern uns darum, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für die Prozesskosten eintritt. Mit Versicherungen in Österreich haben wir hierbei sehr gute Erfahrungen gesammelt.
Sehr gute Erfolgsaussichten
Inzwischen sind mehrere hundert positive Urteile am Landgericht Stuttgart gegen die Daimler AG ergangen. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben positive Hinweise erteilt und sehen die sogenannte sekundäre Darlegungslast bei der Daimler AG. Das verbessert die Erfolgsaussichten weiter. Jedoch will die Daimler AG regelmäßig die konkreten Details ihrer Motorsteuerung und der Software nicht aufdecken. Konsequenterweise dürfte die Daimler AG durch die Oberlandesgerichte verurteilt werden, wenn sie der sekundären Darlegungslast weiterhin nicht nachgekommt.Auch der Bundesgerichtshof hat positive Signale gesendet
Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Verfahren gegen die Daimler AG klargestellt, dass den Vorwürfen der Kläger auf den Grund gegangen werden muss. Einige Land- und Oberlandesgerichte waren dem klägerischen Vorbringen nicht ausreichend nachgegangen. So verwies der Bundesgerichtshof Verfahren zurück, zuletzt in einem Fall vom Juli 2021. Dort hatten die Kläger zur Abschalteinrichtung der Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung substantiiert vorgetragen. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte diesen Vortrag aber nicht ausreichend beachtet und muss nun im weiteren Verlauf des Verfahrens diesen klägerischen Vorwürfen vertieft nachgehen.Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG geltend machen
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug bei der Daimler AG direkt, bei einem Daimler-Händler, bei einem anderen Autohändler oder gebraucht in Österreich gekauft haben - Sie können Ihre berechtigten Ansprüche am Landgericht in Stuttgart geltend machen. Das gilt sogar, wenn Sie Ihr Fahrzeug in Österreich gekauft und dann in Österreich oder Deutschland weiterverkauft haben.Gute Nachrichten für Österreicher! Sie können Ihre Rechte in Deutschland durchsetzen! Dies gilt für Mercedes-Kunden unabhängig davon, ob Sie einen Gebrauchtwagen oder Neuwagen gekauft haben. Unerheblich ist auch, ob Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland oder Österreich erworben haben.