Sprinter Rückruf (NC3II6515R) - Was Betroffene wissen müssen

 letztes Update: 24.03.2023
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Achtung: Sprinter Rückruf mit Tücken! (Aktionscode: NC3II6515R)

Im August und September 2021 haben erste Daimler-Kunden Schreiben (Aktionscode: NC3II6515R) im Hinblick auf die vom verpflichtenden Rückruf betroffenen Mercedes-Sprinter erhalten. Es handelt sich dabei um das Sprinter-Modell mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Auch im Jahr 2022 ist dieser Rückruf aktuell!
Weitere Rückrufe für Mercedes Sprinter, bei denen ebenfalls Aussicht auf eine Entschädigung besteht:
  • Mercedes Sprinter Rückruf NC3M651R
  • Mercedes Sprinter Rückruf NC316515R
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UPDATE 21.03.2023 - EuGH entscheidet positiv

Mit Urteil vom 21. März 2023 hat er EuGH im Sinne der Verbraucher entschieden. Wir raten jedem Käufer eines betroffenen Fahrzeugs, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.

Update: Weiterer Sprinter Rückruf VS30SIGEBL wegen Brandgefahr

Der neue Rückruf vom 23. März 2023 könnte auch Fahrzeuge mit Dieselmotor bis zum Baujahr 2019 betreffen. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Abgasskandal Sprinter

Im Abgasskandal Sprinter sind verschiedene Modelle betroffen und die Chancen stehen gut, eine Entschädigung zu erhalten, wenn Sie einen Mercedes Sprinter gekauft haben. Der Abgasskandal Sprinter erstreckt sich auf Dieselfahrzeuge bis ins Jahr 2019. Wir freuen uns, Sie im Abgasskandal Sprinter beraten zu dürfen.

Erinnerungsschreiben erhalten? Wir helfen!

Wenn Sie 2022 ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, wurden Sie wahrscheinlich zur Durchführung des Software Updates aufgefordert. Als Betroffene im Abgasskandal steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Mercedes Benz Group AG zu. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung erfahren Sie, was zu tun ist.

Rückrufaktion bereits im Oktober 2019

Der Rückruf war bereits im Oktober 2019 auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen ergangen. Das KBA stufte spezifische Kalibrierungen in der Motorsteuerung als unzulässig ein. Betroffen sind Fahrzeuge der Baujahre 2013 bis 2018. Das KBA hatte wegen dieser Abschalteinrichtung europaweit insgesamt 800.000 Fahrzeuge verpflichtend zurückrufen lassen. Darunter sind nun auch knapp 100.000 betroffene Sprinter-Fahrzeuge in Deutschland. Diese werden nun von der Daimler AG zurück in die Werkstatt gerufen.

Steht auch Ihnen Schadensersatz zu? Finden Sie es kostenfrei heraus!

Welche Mercedes Sprinter Modelle sind betroffen?

ModellgruppeModell
SprinterSprinter 210, 310, 510 CDI
Sprinter 210, 310, 510 CDI BlueTEC
Sprinter 211, 311, 411, 511
Sprinter 213, 313, 413, 513 CDI BlueTEC
Sprinter 213, 313, 513 CDI
Sprinter 214, 314, 514 CDI
Sprinter 216, 316, 416, 516 CDI
Sprinter 216, 316, 416, 516 CDI BlueTEC
Sprinter 219, 319, 419, 519 CDI
Sprinter 219, 319, 519 CDI BlueTEC
Achtung: Neben Fahrzeugen mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 gelten auch die Abgasnormen Euro V und Euro VI als betroffen.

Von Lockangeboten raten wir ab!

Als Anreiz, das Update durchführen zu lassen, bietet die Daimler AG einen kostenlosen Ölwechsel an. Spürbar wird hier das Interesse des Herstellers, mit dem Software-Update die Sache möglichst „unter den Teppich zu kehren“ und den Sachverhalt schnell abzuschließen! Warum raten wir trotz eines vermeintlich guten Angebots von der Durchführung eines Software-Updates ab?

Fragen zum Sprinter Rückruf

Software-Update? - Nein, danke!

Von einem Software-Update durch Daimler für Modelle der Abgasnorm Euro 5 rät BRIXLANGE Ihnen aus verschiedenen Gründen dringend ab! Zahlreiche Betroffene berichten von erhöhtem Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch und von einem stärkeren Verschleiß. Daneben beklagen Mandanten vielfach einen Leistungsverlust sowie das plötzliche Ausschalten des Motors. Auch Langzeitschäden sind keineswegs auszuschließen. Nach dem Update bleibt es zudem bei der Einstufung als Euro 5 Fahrzeug. Einen wirklichen „Vorteil“ gibt es also bei der Durchführung eines Updates nicht. Die Daimler AG hat in den letzten Monaten ein entsprechendes Software-Update entwickeln lassen, was nun vom Kraftfahrtbundesamt freigegeben worden ist.
Sprinter-Fahrer haben ab Erhalt des Rückruf-Schreibens vom KBA insgesamt 18 Monate Zeit, das Update aufspielen zu lassen. BRIXLANGE empfiehlt, das Update erst dann aufzuspielen, wenn die örtliche Zulassungsbehörde mit dem Entzug der Zulassung droht und eine konkrete Frist setzt. Denn eine Stilllegung nach § 5 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) droht erst, wenn nach 18 Monaten und konkreter Fristsetzung der örtlichen Zulassungsbehörde immer noch kein Update aufgespielt worden ist.
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Der Grund für den Rückruf ist unser Spezialgebiet!

Kanzleipartner Björn-Michael Lange ist hinsichtlich der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, welche dem Rückruf durch das KBA zu Grunde liegt, einer der bundesweit führenden Experten. Seine im Rahmen für eine im Mercedes Abgasskandal bundesweit führende Kanzlei entwickelte Argumentation führte zu zahlreichen positiven Urteilen für Betroffene.
Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ist eine von der Daimler AG für fast alle Euro 5 Fahrzeuge mit den Motoren OM 651 und OM 642 entwickelte Abschalteinrichtung. Auch in sehr vielen Euro 6 Fahrzeugen mit dem Motor OM 651 ist diese Abschalteinrichtung verbaut. Diese sorgt dafür, dass die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Auf dem Prüfstand kommt diese Funktion sicher zur Anwendung. Im Straßenverkehr ist diese Funktion aber nahezu immer abgeschaltet und entfaltet keine relevante Wirkung zur NOx-Reduktion. Nach unseren Erkenntnissen wird die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung durch das Update entfernt.

In welchen Konstellationen kann Schadensersatz verlangt werden?

Ok
Gebrauchtwagen
Ok
Neuwagen
Ok
Fahrzeug bereits verkauft
Ok
Leasing ohne Übernahme
Ok
Auch für EU Nachbarn

Schadensersatz laut jüngstem BGH-Urteil auch nach Verkauf möglich!

Auch ehemaligen Eigentümern bzw. Besitzern von Mercedes-Sprintern empfehlen wir, ihre Ansprüche kostenfrei und unverbindlich prüfen zu lassen. Denn auch nach einem Verkauf lohnt es sich erfahrungsgemäß, gegen die Daimler AG vorzugehen. Diese Rechtsauffassung vertreten nicht nur wir, vielmehr hat der Bundesgerichtshof in einer vielbeachteten Entscheidung (VI ZR 575/20) aus dem Juli 2021 klargestellt, dass der Weiterverkauf des Fahrzeugs den Schadensersatzanspruch gerade nicht entfallen lässt.

Die Möglichkeiten für die Betroffenen

BRIXLANGE Rechtsanwälte sind Ihr Ansprechpartner für Verfahren gegen die Daimler AG. Unser Kanzleipartner Björn-Michael Lange konnte im Rahmen seiner bisherigen und langjährigen Praxis als Anwalt für eine im Abgasskandal bundesweit führende Kanzlei zahlreiche positive gerichtliche Urteile für die Mandanten erzielen.
Betroffene Sprinter-Fahrer haben nämlich die Gelegenheit, ihr manipuliertes Auto an die Daimler AG zurückzugeben und eine individuelle Entschädigung zu erhalten. Hierbei wird zwar der Nutzungsvorteil berücksichtigt, dennoch bestehen meist hohe Regressansprüche! Zusätzlich können sich bei einem direkt beim Hersteller getätigten Kauf sehr lukrative Zinsansprüche ergeben, welche wir ab Kaufpreiszahlung für Sie entschlossen durchsetzen.
Deshalb empfehlen wir Inhabern von Mercedes-Sprintern, zur Prüfung der Betroffenheit und der Erfolgsaussichten anwaltlichen Rat einzuholen.
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