Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in verschiedenen Rechtsbereichen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts. Ein besonderer Beratungsschwerpunkt liegt dabei im Wirtschaftsrecht sowie dem öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Wir beraten Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Wirtschaftsrecht betreuen wir Unternehmen von der Wahl der Rechtsform über den Umgang mit Gesellschafterstreitigkeiten bis zum Forderungseinzug.
Im Verwaltungsrecht beraten wir die öffentliche Hand und Unternehmen in Fragen der Regulierung sowie Privatpersonen zum Beispiel im Beamtenrecht.
Unser Beratungsangebot im Bildungsrecht bezieht sich auf den Anspruch auf Kinderbetreuung, Schulrecht und Hochschulrecht.
Wir freuen uns, Ihnen unsere Beratungsleistungen auch in den folgenden Bereichen anbieten zu können. Wir freuen uns auf Sie!