Das Hochschulrecht bezeichnet alle Regelungen, die das Verhältnis des Staates zu den Hochschulen einerseits und die Rechtsbeziehung zwischen Hochschulen und Professoren, Studenten und Mitarbeitern andererseits behandeln. Daneben ist das Hochschulrecht auch für den internen Hochschulbetrieb von Bedeutung, wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen den Organen einer Universität kommt. BRIXLANGE Rechtsanwälte ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Hochschulrechts.
Als Rechtsanwalt im Hochschulrecht sind wir Ihr starker Partner!
Durch unsere professionelle Beratung werden Ihre Interessen bestmöglich wahrgenommen und nachdrücklich vertreten. Einen Rechtsanwalt im Hochschulrecht zu beauftragen bedeutet auch, dass Sie eine neutrale Einschätzung Ihrer Situation und eine konkrete Handlungsempfehlung erhalten. Dabei ist es selbstverständlich auch möglich, dass wir uns im Hintergrund halten und Sie in Workshops beispielsweise auf wichtige Gespräche vorbereiten. Sprechen Sie uns an.
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Unsere Beratungsfelder im Hochschulrecht
Hochschulen beraten wir beispielsweise im Rahmen von
Berufungsverfahren
Organstreitigkeiten
Spannungsfeldern zwischen Zielvorgaben und Wissenschaftsfreiheit
Mitarbeiter von Hochschulen und Bewerber beraten wir beispielsweise in den Bereichen
Berufungsverfahren
Bewerbungsverfahren
Disziplinarrecht
Studierende beraten wir zum Beispiel in den Feldern
Studienplatzklage
Prüfungsrecht
Beratungsbedarf im Hochschulrecht?Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!
Der allgemein bekannte Ausspruch „Bildung ist Ländersache“ gilt grundsätzlich auch für das Hochschulrecht. Es umfasst von der Zulassung zum Studium über die Ausstattung der Bibliotheken und Lehrstühle bis zum Ablauf von Berufungsverfahren alle Aspekte des universitären Lebens. Auch die Zusammenarbeit der Gremien und Organe der Hochschulen ist in diesem Rechtsbereich zu verorten. Hochschulen sind in der Regel als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Dadurch bestehen zwischen den Professoren, Studenten oder Mitarbeitern und der Hochschule zum Teil komplexe öffentlich-rechtliche Verbindungen.
Hinweis
Für das Hochschulrecht sind seit der Föderalismusreform mit wenigen Ausnahmen die Länder zuständig. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes von 2007 gilt zwar fort, kann aber durch Landesrecht ersetzt werden. Von dieser Gesetzgebungskompetenz haben alle Bundesländer Gebrauch gemacht. Daher sind die Hochschulgesetze der Länder von besonderer Bedeutung.
Hochschulgesetze der Länder dominieren Hochschulrecht
Neben den Hochschulgesetzen der Länder existieren an jeder Hochschule verschiedene Satzungen, die etwa das Berufungsverfahren für Professuren oder das Prüfungsrecht an den einzelnen Fakultäten näher ausgestalten. All diese Regelungen sowie die danach getroffenen Entscheidungen der Hochschule müssen sich an der in Artikel 5 des Grundgesetzes niedergeschriebenen Wissenschaftsfreiheit, Forschungsfreiheit und Lehrfreiheit messen lassen.