_ Kita-Recht

Kein Kindergartenplatz? Förderung und Kostenerstattung jetzt

Der bundesweite Anspruch auf Kinderbetreuung hin oder her: In vielen Teilen Deutschlands gibt es zu wenig Kindergartenplätze. Zu häufig werden Eltern mit einer Absage konfrontiert. In diesem Fall besteht meist ein Anspruch auf Kostenerstattung für eine private Betreuung. Auch für andere Unannehmlichkeiten wie den Verdienstausfall eines Elternteils oder Kosten für einen Rechtsanwalt kann Schadensersatz verlangt werden.

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Auf einen Blick:
  • Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Kita-Platz.
  • Der Betreuungsanspruch besteht bis zur Einschulung fort.
  • Die öffentliche Jugendhilfe ist verpflichtet, Ihnen einen zumutbaren Platz anzubieten.
  • Ablehnungsbescheid erhalten? Dann sollten Sie umgehend tätig werden und unsere kostenfreie Erstberatung nutzen.
  • Es kann Widerspruch erhoben werden und auch ein gerichtliches Eilverfahren ist oft notwendig.
  • Eine Betreuung kann privat erfolgen. Die Gemeinde muss für dir Mehrkosten aufkommen.
  • Eltern entstehen oft Kosten (Verdienstausfall, Anwalt) durch das behördliche Versagen. Es bestehen meist Ersatzansprüche.
  • Ihr Anwalt nimmt die Interessen der Kleinsten wirksam wahr und setzt sich für die schnellstmögliche Betreuung Ihres Kindes ein.
Kein KindergartenplatzKein Kindergartenplatz

Was tun, wenn Sie keinen Kita Platz bekommen haben? Möglichkeiten und Ansprüche erklärt

Auch Ihr Kind hat bis zum Tag der Einschulung einen Anspruch auf Förderung und Betreuung in Form von Kita-Platz, Krippenplatz oder Kindergartenplatz. Dabei ist vollkommen egal, ob die Eltern in Vollzeit arbeiten oder nicht. Auch die Höhe des Einkommens der Eltern hat keine Auswirkungen auf den Anspruch.

Realitätscheck:

Die Neue Zürcher Zeitung berichtet für 2022 von mehr als 340.000 fehlenden Kita-Plätzen in Deutschland. Tendenz steigend.

Vor allem in Ballungsräumen wie Berlin oder NRW gibt es mehr Betreuungsbedarf als verfügbare Plätze. Trotz des großen Zuzugs in besonders bevölkerungsreiche Regionen tut sich die öffentliche Verwaltung häufig äußerst schwer damit, genügend Betreuungsangebote für die Kinder zu schaffen. Dies gilt es auch bei einem anstehenden Umzug zu bedenken.

Tipp: Umzug

Selbstverständlich besteht der Rechtsanspruch auch nach einem Umzug fort. Melden Sie frühestmöglich den Bedarf bei der neuen Gemeinde an.

Sie sind nicht machtlos. Der Verwaltungsrechtsweg gibt uns die Möglichkeit, schnell eine Betreuung zu sichern. Die Erfolgsaussichten sind gut und das Kostenrisiko ist gering, da keine Gerichtskosten anfallen.

Malte Brix | Rechtsanwalt, Partner

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich bislang keinen Betreuungsplatz für mein Kind gefunden habe?

Wenn auch Sie keinen Kindergartenplatz oder Krippenplatz erhalten haben, dann sollten Sie schleunigst handeln. Sofern Sie noch keinen Kontakt zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe aufgenommen haben, empfehlen wir, dass Sie dies unmittelbar tun.

Achtung:

Wenn Sie bereits eine Absage von der Jugendhilfe (z.B. Kommune, Stadt, Landkreis, Jugendamt) erhalten haben und Sie gegen die Versagung der Betreuung nicht rechtzeitig vorgehen, riskieren Sie den Verlust des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind.

Ablehnung erhalten? Schnell handeln!

Je nach Bundesland muss die Ablehnung durch die Behörde mit dem Widerspruch oder direkt mit der Klage zum Verwaltungsgericht beantwortet werden. Nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Check und finden Sie heraus, wie Sie Ihrem Kind den Betreuungsplatz sichern können.

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Klage oder Eilverfahren beim Verwaltungsgericht

Sie befürchten, dass es Jahre dauert, bevor das Gericht entscheidet? Da können wir Sie beruhigen, denn diese Sorge ist meist unbegründet! In vielen Fällen bietet sich sogar ein gerichtliches Eilverfahren an, womit ein Betreuungsplatz teilweise schon nach wenigen Tagen gesichert werden kann. Verlieren Sie keine Zeit und nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Check.
Sollte tatsächlich trotz aller rechtlichen Bemühungen kein Betreuungsplatz vorhanden sein, so gilt es, nach Alternativen zu suchen und sicherzustellen, dass Ihr Kind eine bestmögliche Förderung erhält. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Kapitel.

Achtung:

Für die alternative Kinderbetreuung können hohe Kosten entstehen. Der Verdienstausfall bei einem Elternteil oder hohe Kosten für eine Tagesmutter gilt es abzuwenden.

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es, wenn die Gemeinde versagt?

Wenn der Staat nicht in der Lage ist, den Betreuungsanspruch Ihres Kindes zu erfüllen, kommen folgende Alternativen in Betracht:
  • Kindergarten in privater Trägerschaft
  • Tagesmutter
  • sog. Kinderhotels
  • Babysitter
  • Vorschule
  • Eigenbetreuung z. B. durch ein Elternteil
Frühzeitig sollte die Kostenerstattung durch die Gemeinde geklärt werden. Wir unterstützen Sie gern.

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Kostenerstattung und Schadensersatz

Keinen Kitaplatz zu finden kann auch finanziell zu einem Problem werden. Die Alternativen sind meist kostspielig oder erfordern andere Opfer. Wollten Sie eigentlich nach der Elternzeit beruflich durchstarten? Ohne Kinderbetreuung ist dies in der Regel kaum möglich. Müssen Sie Zuhause bleiben, drohen hohe Verdienstausfälle.
Welche Schäden können durch die fehlerhafte Bedarfsplanung der Behörden entstehen?
  • Kosten Tagesmutter
  • Kosten privater Kindergarten
  • Kosten Babysitter
  • Verdienstausfall durch Betreuung
  • Anwaltskosten für die Rechtsverfolgung
  • Probleme mit ALG1 Anspruch
Die gute Nachricht: Ihnen steht ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gemeinde bzw. Stadt zu. Wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Schadensersatz wegen fehlendem Kitaplatz durchsetzen

Wenn trotz aller Anstrengungen kein Kitaplatz in Sicht ist, geht es darum, die Kosten von der Gemeinde erstattet zu erhalten. Hierzu kann Ihr Anwalt an die Gemeinde herantreten und Anspruchsgrund und -höhe schlüssig darlegen. Die Rechtsprechung ist dabei äußerst elternfreundlich. Unsere Anwälte kennen die Fallstricke und beraten Sie gern.
Weigert sich die Behörde, Schäden zu begleichen, für die ein Ersatzanspruch besteht, vertreten wir Sie mit vollem Einsatz im gerichtlichen Verfahren.

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Worauf basiert die Ersatzpflicht für einen fehlenden Kitaplatz?

Im Wege der sog. Amtshaftung steht Ihnen Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz zu. Gesetzliche Grundlage ist § 839 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz (GG).
Der Inhalt des Anspruchs ist grundsätzlich umfassend: Jeder Schaden, der deshalb entstanden ist, weil die Gemeinde den Anspruch Ihres Kindes auf Betreuung nicht erfüllen konnte, ist grundsätzlich ersatzfähig. Juristen sprechen hier von einem kausalen Schaden.

Achtung: Mitverschulden

Wie bei allen Schadensersatzansprüchen müssen Sie sich gemäß § 254 ein etwaiges Mitverschulden anrechnen lassen. Auch trifft Sie die sog. Schadensminderungspflicht - das heißt, Sie müssen unter verschiedenen Optionen diejenige wählen, die am kostengünstigsten ist. Dies gilt jedoch nur, wenn die Alternativen den Förderungsbedarf Ihres Nachwuchses in gleichem Maße erfüllen. Klingt kompliziert? Wir sind für Sie da!
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Wann ist ein Verdienstausfall oder weniger Gehalt von der Gemeinde zu erstatten?

Voraussetzung für die Eintrittspflicht der Gemeinde bei Verdienstausfällen ist die oben erwähnte Kausalität. Der Verdienstausfall muss also direkte Folge der fehlenden Betreuungsmöglichkeit sein. Wann das der Fall ist?
  • Sie gehen Ihren Job auf, um Ihr Kind zu betreuen
  • Sie gehen in Teilzeit und verdienen weniger, damit Sie den fehlenden Kitaplatz kompensieren können
  • Ihr Wiedereinstieg in die Arbeitswelt verzögert sich wegen des mangelnden Betreuungsplatzes.
  • Sie können eine bereits zugesagte Stelle nicht antreten, da Sie sich um Ihren Nachwuchs kümmern müssen.
Auch Kosten für einen Rechtsanwalt können geltend gemacht werden, da diese in der Regel durch das behördliche Versagen verursacht wurden.

Tipp - Beweise sichern!

Im deutschen Recht muss regelmäßig derjenige Beweise liefern, der einen Anspruch für sich reklamiert. Das heißt, dass Sie vor Gericht beweisen müssen, dass die Schäden, die Sie erstattet haben möchten, tatsächlich ein Resultat des fehlenden Kitaplatzes sind. Dies ist besonders bei Verdienstausfällen und Gehaltseinbußen zu beachten. Lassen Sie sich daher zum Beispiel vom Arbeitgeber bescheinigen, dass er Sie in Vollzeit beschäftigt hätte oder Ihnen den Wiedereinstieg zu einem bestimmten Datum ermöglicht hätte, wenn Sie nicht durch die Kinderbetreuung gebunden wären.

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