Viano Rückruf (NC2II6515R) mit Mercedes Software-Update

 letztes Update: 21.03.2023
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Betroffene dürfen hohe Entschädigungen im Mercedes Viano Abgasskandal erwarten!

Gute Aussichten für Viano-Käufer im Viano Abgasskandal (Neuwagen und Gebrauchtwagen)! Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in seiner Rückrufdatenbank einen weiteren Rückruf veröffentlicht. Es handelt sich um Mercedes Viano-Fahrzeuge mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Betroffen sind Fahrzeuge aus den Baujahren 2010 bis 2014. Der Aktionscode lautet: NC2II6515R. Allerdings ist die Schrift so klein gedruckt, dass das Auge auf den ersten Blick auch den Aktionscode: NC2116515R erkennen könnte.

UPDATE 21.03.2023 - EuGH entscheidet positiv

Mit Urteil vom 21. März 2023 hat er EuGH im Sinne der Verbraucher entschieden. Wir raten jedem Käufer eines betroffenen Fahrzeugs, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.
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Mercedes Viano Diesel Skandal - Hervorragende Erfolgsaussichten vor Gericht

Den Betroffenen dürfte nach der Einschätzung von BRIXLANGE Schadensersatz von durchschnittlich mehreren zehntausend Euro zustehen. Dies ergibt sich auch aus einem jüngst vom Oberlandesgericht Naumburg (Az. 8 U 8/20) entschiedenen Fall, in welchem die Daimler AG zu Schadensersatz in Höhe von über 25.000 Euro verurteilt wurde. Dieser Fall ist auf den jetzt angeordneten Pflichtrückruf des Mercedes Viano übertragbar. Streitgegenständlich war der gleiche Motor mit derselben unzulässigen Abschalteinrichtung.
Aufgrund der sehr guten Erfolgsaussichten beim Vorgehen gegen die Daimler AG empfiehlt die Kanzlei BRIXLANGE Betroffenen anwaltlichen Rat einzuholen. Dabei bieten wir als hochspezialisierte Experten für den Daimler Abgasskandal eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an.
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Daimler AG fürchtet Klagen der Geschädigten. Kostenlose Ölwechsel sollen es richten? - Wir raten ab!

Unter Berücksichtigung des Ausmaßes der großflächigen Abgasmanipulation der Daimler AG wirkt die Formulierung in einigen Rückrufschreiben geradezu zynisch. Hier heißt es: „Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die nun anstehende Maßnahme informieren – und uns für die entstehenden Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.“
Womöglich um zu vermeiden, dass die Empfänger der Rückrufschreiben gerichtlich gegen Mercedes vorgehen, bietet der Autohersteller als „Anreiz“, das Update durchzuführen, regelmäßig etwas an. Das war in der Vergangenheit häufig ein Gutschein über 100,- EUR. Aktuell hören wir vermehrt von kostenlosen Ölwechseln.

Warum raten wir vom Software-Update ab?

Vermehrt wird berichtet, dass die Software-Updates zu einem höheren Verschleiß, schlechterer Leistung sowie einem erhöhten Kraftstoffverbrauch führen. Erst wenn die Stilllegung konkret angedroht wird, sollten Sie tätig werden. Wir beraten Sie gern!

Rückrufschreiben dürften im Oktober, November und Dezember 2021 bei Betroffenen eintreffen

Die Fahrzeuge wurden auf Grund des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zurückgerufen. Im Rückrufschreiben der Daimler AG heißt es, dass auf Anordnung des KBA im Rahmen ein Software-Update des Motorsteuergerätes durchgeführt werde. Das KBA hatte der Daimler AG verpflichtend aufgegeben, spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung zu verändern, die das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig eingestuft hat.

Hintergrund des verpflichtenden Rufs in die Werkstätten

Bereits im Oktober 2019 war bekannt geworden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf einer mittleren sechsstelligen Zahl von Daimler-Fahrzeugen angeordnet hatte. Damals hieß es, dass es sich hauptsächlich bzw. ausschließlich um Mercedes-Sprinter, Mercedes-Viano und Mercedes-Vito Fahrzeuge mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 handeln würde. Diese Anordnung erging im Oktober 2019 und ist ein Folgerückruf der vom Kraftfahrt-Bundesamt zum GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 angeordneten Maßnahme. Der Rückrufbescheid zum GLK 220 CDI 4MATIC, Baujahre 2012-2015, erging bereits am 21.06.2019. Hintergrund der Rückrufe in allen genannten Fahrzeugen ist die jeweils von Daimler verbaute bzw. in die Software programmierte „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“.

Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung

Das KBA hat entschieden, dass die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung in insgesamt rund 800.000 Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 als unzulässig zu bewerten ist. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die die Daimler AG europaweit zwischen 2008-2018 (überwiegend mit dem Motor OM 651) produziert hat. Das Kraftfahrt-Bundesamt geht davon aus, dass die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung die sogenannten „Randbedingungen“ des Prüfstands erkennt. Damit ist z.B. der Warmstart gemeint, aber auch die Laufzeit des Prüfverfahrens. Außerdem moniert das Kraftfahrtbundesamt, dass die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung auf dem Prüfstand sicher zur Anwendung kommt, aufgrund der Programmierung im Straßenverkehr aber regelmäßig abgeschaltet ist. Bei den zurückgerufenen Fahrzeugen stellt das KBA darauf ab, dass der Prüfstandstest ohne unzulässige Manipulationssoftware nicht bestanden worden wäre. Denn ohne die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung wären die Stickoxid-Grenzwerte nicht eingehalten worden bzw. nicht mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand. Anders formuliert: Nur mit der Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung konnte Daimler überhaupt die Zulassung erhalten.

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Daimler AG bestreitet ein Verschweigen gegenüber dem KBA nicht mehr

Die Daimler AG bestätigt selbst, dass sie die Existenz der oben erwähnten unzulässigen Software dem Kraftfahrt-Bundesamt erst im Mai 2018 angegeben hat. Damit steht auch fest, dass Mercedes die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung im jeweiligen Typgenehmigungsverfahren dem KBA gegenüber nicht angezeigt hat. Dies wird vom KBA auch in verschiedenen Auskünften bestätigt.

OLG Naumburg legt die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung aus

Wie oben berichtet hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Urteil vom 18.09.2021, Az. 8 U 8/20 entschieden, dass die Daimler AG wegen des Einbaus der Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung haftet, und entsprechend verurteilt. Die Verurteilung beruht auf der Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gem. § 826 BGB durch Daimler. Die Revision wurde nicht zugelassen. Mercedes wurde somit verurteilt, den Kaufpreis des Fahrzeugs zzgl. Zinsen und unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer an den Kläger zurückzuzahlen. Gegenstand dieses Falles war ein ebenfalls von einem Pflichtrückruf betroffener GLK 220 CDI 4MATIC. Auch in diesem Fahrzeug war der Motor OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Die Parallelen zwischen den Fällen sind offenkundig: Der jetzt zurückgerufene Viano verfügt über denselben Motor mit derselben unzulässigen Abschalteinrichtung und ist ebenfalls von einem Pflichtrückruf betroffen.

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