Vorsicht am Grauen Kapitalmarkt: Anleger aufgepasst!

 letztes Update: 28.11.2022
Vorsicht am Grauen Kapitalmarkt: Anleger aufgepasst!Vorsicht am Grauen Kapitalmarkt: Anleger aufgepasst!

Warnung vor Anlagen am Grauen Kapitalmarkt für unerfahrene Kapitalanleger

In einem Bericht des Spiegel vom 06.10.2021 über mögliche Anlageprodukte wird beschrieben, welche Produkte für Privatanleger geeignet sind und von welchen eher abzuraten ist.
Häufig klingen Werbeversprechen über Anlageprodukten am Grauen Kapitalmarkt wie Musik in den Ohren von Privatanlegern an. In dem Bericht des Spiegel wird ein Beispiel genannt: „Grünes Geld, saubere Rendite“, so die Werbung vom Finanzvertrieb UDI. 7,5 % Rendite wurde Anlegern in Aussicht gestellt, wenn diese bereit wären, der Firma Geld zu leihen. Das von den Anlegern investierte Geld wurde dann von UDI an Tochtergesellschaften weitergeleitet. Diese haben davon Solarparks, Windkraft- oder Biogasanlagen gebaut. Die Firma UDI hatte bei den möglichen Privatanlegern mit einem „Festzins“ geworben.

Zu schön, um wahr zu sein

Die Anlagen waren allerdings sogenannte Nachrangdarlehen. Das Verräterische daran ist jedoch, dass im Fall der Insolvenz zunächst alle anderen Investoren befriedigt werden und die Nachrangdarlehensgeber - wie das Wort schon sagt - nachrangig.
Und wie so oft am Grauen Kapitalmarkt: UDI geriet in finanzielle Schwierigkeiten, gleich mehrere Unternehmenstöchter meldeten Insolvenz an. Den Anlegern drohen nun hohe Verluste.
Nachrangdarlehen und geschlossene Beteiligungen gehören zum Grauen Kapitalmarkt
Der Graue Kapitalmarkt wird als Marktsegment bezeichnet, der gegenüber dem regulären Finanzmarkt nur sehr schwach reguliert und nicht der Aufsicht der BaFin unterstellt ist. Die dort angebotenen und vergleichbar komplexen und hochriskanten Produkte sind in Deutschland nicht verboten. So sind z.B. auch geschlossene Unternehmensbeteiligungen anders als in anderen EU-Ländern in Deutschland bis heute zulässig, auch wenn der Gesetzgeber, zwar leicht regulativ, aber unerheblich nachgeschärft hat.

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Vom Grauen Kapitalmarkt ist abzuraten!

Die Kanzlei BRIXLANGE rät Privatanlegern dringend von diesen Anlagen vom Grauen Kapitalmarkt ab. Selbst für absolute Finanz-Profis bergen Anlagen dieser Art ein enormes Risiko. Dies gilt für Nachrangdarlehen, geschlossene Fonds, Direktinvestments oder Genussrechte: Alle beinhalten das Risiko des Totalverlusts und sind nicht bzw. nur eingeschränkt handelbar.

Beispiel:

Ein Anleger kauft einen geschlossenen Schiffsfonds, der Weltmarkt für Charterraten bricht zusammen. Der Anleger kann den Fonds, der immer weniger wert ist, jedoch nicht etwa an einem geeigneten Markt verkaufen. Er ist im Grunde in dem Produkt, das als geschlossener Fonds angeboten wurde, „gefangen“. Hier gilt der dringende Ratschlag: Wenn Sie das Produkt als Anleger nicht zu 100 % durchdrungen haben, ist von einem Investment dringend abzuraten.
Für viele Anleger ist zudem unklar, dass bei einem geschlossenen Fonds z.B. die ersten Ausschüttungen meist Eigenkapitalausschüttungen sind. Es handelt sich insofern nicht um eine „Rendite“, vielmehr bekommt der Anleger zunächst lediglich eine Einlage zurückgezahlt.
Hinzu kommt, dass es sich in einigen Fällen am Grauen Kapitalmarkt ohnehin um keine seriöse Geldanlage handelt, sondern vielmehr um ein sog. Schneeballsystem, wie z.B. 2014 bei der Infinus AG. Auch bei dem Crash der P & R-Gruppe im Jahr 2018 entfaltete ein Schneeballsystem seine desolate Wirkung. Dabei wurden rund 54.000 Anleger geschädigt. Der Gesamtschaden machte rund 3,5 Milliarden Euro aus und war damit einer der größten Anlageskandale der Bundesrepublik.

Auch bei Crowdinvesting ist Vorsicht geboten

Auch beim Crowdinvesting sollten Anleger genau hinschauen. Formal gesehen handelt es sich dabei regelmäßig um stille Beteiligungen, Genussrechte oder partiarische Darlehen und damit um Anlagen am Grauen Kapitalmarkt.
Rechtsanwalt und Partner Björn-Michael Lange hat über mehrere Jahre zahlreiche geschädigte Kapitalanleger anwaltlich vor Gericht vertreten. Dabei beriet er regelmäßig zu Schiffsfonds, welche die Postbank Finanzberatung, aber auch die Deutsche Bank AG oder die Commerzbank AG sowie freie Vermittler und einige Sparkassen meist zwischen 2005 bis 2010 vertrieben hatten. Zahllose Anleger haben mit diesen unternehmerischen Beteiligungen „ihr blaues Wunder“ erlebt. Nach Renditeversprechen von 5-8 % lief es insbesondere bei zahlreichen Tankschiff- und Containerschiffbeteiligungen innerhalb von wenigen Jahren auf erhebliche Verluste bis zum Totalverlust hinaus. Regelmäßig lag hier eine Falschberatung vor. Gerade Anlegern im fortgeschrittenen Alter ging es häufig um sichere Anlagen, die auch der Altersvorsorge dienen sollten. Mit guter juristischer Aufarbeitung konnte in vielen Fällen ein Großteil des verloren geglaubten Geldes zurückgeholt werden.
Fazit: Wir raten allen Privatanlegern dringend von Anlagen am Grauen Kapitalmarkt ab!

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