Der VW Touran Abgasskandal - Jetzt Geld zurück fordern!
letztes Update: 21.03.2023
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- Björn-Michael Lange
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- Rechtsanwalt, Partner
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- Samstag, 01.10.2022

Abgasskandal VW Touran
Der Abgasskandal VW Touran betrifft den Kompaktvan Touran der Volkswagen AG. Erstmals im Jahr 2003 gebaut, wird der VW Touran derzeit in der zweiten Version als Touran II gefertigt. Käufer eines Fahrzeugs im Abgasskandal VW Touran stehen regelmäßig erhebliche Ansprüche gegen den Hersteller zu. Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte im Rahmen der beliebten BRIXLANGE Erstberatung. Füllen Sie einfach das nachstehende Formular aus und erhalten Sie eine Rückmeldung im Abgasskandal VW Touran in aller Regel schon nach 24 Stunden.UPDATE 21.03.2023 - EuGH entscheidet positiv
Mit Urteil vom 21. März 2023 hat er EuGH im Sinne der Verbraucher entschieden. Wir raten jedem Käufer eines betroffenen Fahrzeugs, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.Diesel Skandal VW Touran - betroffene Fahrzeuge von 2010 bis 2018
Vom Diesel Skandal VW Touran sind die Dieselversionen des Touran I der Baujahre 2010 bis 2015 und die Baujahre bis 2018 des Touran II betroffen. Hierbei geht es um Fahrzeuge mit den Diesel-Motoren EA189 und EA288. Ob Sie tatsächlich vom Diesel Skandal VW Touran betroffen sind, erfahren Sie in unserer kostenfreien Erstberatung. Die Erfolgsaussichten sind hervorragend.Wer kann Ansprüche für seinen Touran geltend machen?
Gebrauchtwagen
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Fahrzeug bereits verkauft
Leasing ohne Übernahme
Auch für EU Nachbarn
1.6 TDI im VW Touran Dieselskandal betroffen
Für die Diesel-Variante VW Touran 1.6 TDI mit den Motoren EA 189 bzw. EA 288 der Baujahre 2010 bis 2018 stehen die Chancen auf eine erhebliche Entschädigung grundsätzlich sehr gut. Im VW Touran Dieselskandal 1.6 TDI handelt es sich um Motoren mit 66 kW (90 PS) bis 85 kW (115 PS). Die Fahrzeuge sind sowohl mit Schaltgetriebe als auch als Automatikfahrzeuge erhältlich. Wir freuen uns, Sie im VW Touran Dieselskandal zu unterstützen.Ihr persönlicher Ansprechpartner: RA Björn-Michael Lange
