Der VW Touran Abgasskandal - Jetzt Geld zurück fordern!

 letztes Update: 21.03.2023
Der VW Touran Abgasskandal - Jetzt Geld zurück fordern!Der VW Touran Abgasskandal - Jetzt Geld zurück fordern!

Abgasskandal VW Touran

Der Abgasskandal VW Touran betrifft den Kompaktvan Touran der Volkswagen AG. Erstmals im Jahr 2003 gebaut, wird der VW Touran derzeit in der zweiten Version als Touran II gefertigt. Käufer eines Fahrzeugs im Abgasskandal VW Touran stehen regelmäßig erhebliche Ansprüche gegen den Hersteller zu. Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte im Rahmen der beliebten BRIXLANGE Erstberatung. Füllen Sie einfach das nachstehende Formular aus und erhalten Sie eine Rückmeldung im Abgasskandal VW Touran in aller Regel schon nach 24 Stunden.
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UPDATE 21.03.2023 - EuGH entscheidet positiv

Mit Urteil vom 21. März 2023 hat er EuGH im Sinne der Verbraucher entschieden. Wir raten jedem Käufer eines betroffenen Fahrzeugs, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.

Diesel Skandal VW Touran - betroffene Fahrzeuge von 2010 bis 2018

Vom Diesel Skandal VW Touran sind die Dieselversionen des Touran I der Baujahre 2010 bis 2015 und die Baujahre bis 2018 des Touran II betroffen. Hierbei geht es um Fahrzeuge mit den Diesel-Motoren EA189 und EA288. Ob Sie tatsächlich vom Diesel Skandal VW Touran betroffen sind, erfahren Sie in unserer kostenfreien Erstberatung. Die Erfolgsaussichten sind hervorragend.

Wer kann Ansprüche für seinen Touran geltend machen?

Ok
Gebrauchtwagen
Ok
Neuwagen
Ok
Fahrzeug bereits verkauft
Ok
Leasing ohne Übernahme
Ok
Auch für EU Nachbarn

1.6 TDI im VW Touran Dieselskandal betroffen

Für die Diesel-Variante VW Touran 1.6 TDI mit den Motoren EA 189 bzw. EA 288 der Baujahre 2010 bis 2018 stehen die Chancen auf eine erhebliche Entschädigung grundsätzlich sehr gut. Im VW Touran Dieselskandal 1.6 TDI handelt es sich um Motoren mit 66 kW (90 PS) bis 85 kW (115 PS). Die Fahrzeuge sind sowohl mit Schaltgetriebe als auch als Automatikfahrzeuge erhältlich. Wir freuen uns, Sie im VW Touran Dieselskandal zu unterstützen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner: RA Björn-Michael Lange

2.0 TDI vom Touran Diesel Abgas Skandal erfasst

Auch die stärkere Motorisierung 2.0 TDI ist vom Touran Diesel Abgas Skandal erfasst. Bei den Fahrzeugen handelt es sich ebenfalls um mit den Motoren EA 189 bzw. EA 288 ausgestattete Autos der Baujahre 2010 bis 2018. Die Leistungsstärke der Motoren reicht hier von 90 kW (122 PS) bis 140 kW (190 PS), jeweils als Automatik und Schaltwagen. Im Touran Diesel Abgas Skandal profitieren Sie von der kostenfreien BRIXLANGE Erstberatung durch einen unserer Anwälte.

Häufige Fragen zum Touran Dieselskandal

Verjährung im VW Touran Diesel Skandal

Zur Verjährung im VW Touran Diesel Skandal ist zwischen der absoluten und der relativen Verjährung zu unterscheiden. Klar ist: Exakt 10 Jahre nach dem Kauftag verjähren mögliche Ersatzansprüche gegen den Hersteller. Ein wenig komplizierter ist die Frage nach der dreijährigen relativen Verjährung, die vom Einzelfall abhängt. Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche unverbindlich und ohne Risiko im VW Touran Diesel Skandal.
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