Carado Wohnmobile: Mängel, Dieselskandal und weitere Probleme
Carado Wohnmobile sind als Einsteiger-Modelle mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis bekannt und werden in Deutschland hergestellt. Die Fahrzeugpalette umfasst verschiedene Modelle, einschließlich Vans, Camper Vans, Alkoven, teilintegrierte und integrierte Wohnmobile. Wie bei anderen Wohnmobilherstellern können auch bei Carado Sachmängel auftreten. Ein Grund hierfür könnte der Zeitdruck aufgrund der großen Nachfrage sein, der möglicherweise zu Nachlässigkeiten bei der Qualitätskontrolle führt. Zudem sind Wohnmobile aufgrund ihrer zahlreichen, aufeinander abgestimmten Komponenten anfällig für Sachmängel und individuelle Konfigurationen erhöhen das Risiko von Falschlieferungen.
In verschiedenen Wohnmobil-Foren werden auch bei Carado immer wieder Sachmängel gemeldet, aber Käufer müssen diese nicht akzeptieren. Sie haben das Recht auf ein mangelfreies Fahrzeug und können während der Gewährleistungsfrist auf Nacherfüllung bestehen. Die Sachmängelgewährleistung für Neuwagen beträgt bei Carado 24 Monate.
Carado Wohnmobile Probleme mit Fiat Abgasskandal
Der Fiat Dieselskandal bezieht sich auf den Vorwurf, dass Fiat Chrysler Automobiles (FCA) bei bestimmten Dieselmotoren die Abgaswerte manipuliert haben soll. Auch Carado Wohnmobile basieren zum Teil auf Fiat Ducato Fahrzeugen. Sollte Ihr Fahrzeug auch mit einem Fiat Ducato Motor ausgestattet sein, so ist es empfehlenswert die Betroffenheit vom Dieselskandal überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Betroffene Modelle können sein:
- CV-Serie (Camper Vans)
- A-Serie (Alkoven)
- I-Serie (Integrierte)
- T-Serie (Teilintegrierte)
- V-Serie (Vans)
Es kommen verschiedene Ansprüche in Betracht. Eine Option besteht darin, Ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen die Daimler AG geltend zu machen. Hierbei wird das Fahrzeug im Rahmen einer Rückabwicklung zurückgegeben und der gezahlte Kaufpreis erstattet. Lediglich für die gefahrenen Kilometer wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung berechnet und vom Kaufpreis abgezogen. Alternativ verfolgen zunächst denselben Ansatz wie bei der Rückabwicklung des Fahrzeugs, jedoch streben wir in Verhandlungen einen Vergleich an, bei dem eine pauschale Entschädigungszahlung geleistet wird. Üblicherweise beträgt diese Entschädigung etwa 15-20 % des Kaufpreises.