Zusätzliche Zinsansprüche beim Kauf direkt von Mercedes?
letztes Update: 21.03.2023
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- Name
- Björn-Michael Lange
- Erstellt
- Rechtsanwalt, Partner
- Erstellt
- Samstag, 02.10.2021

Zusätzliche Zinsansprüche beim Kauf direkt von Mercedes?
Eine hochspannende und möglicherweise sehr lukrative Variante des Dieselskandals deutet sich für Daimler-Kunden an, die ihr Fahrzeug direkt über die Daimler AG gekauft haben (sog. Herstellerkauf). Sie könnten in den Genuss von Verzugszinsen ab dem Kaufdatum kommen. Dies kann einen erheblichen zusätzlichen Entschädigungsbetrag bedeuten und ist auch für Betroffene interessant, die wegen der hohen Gesamtlaufleistung ansonsten keine hohen Schadensersatzsummen erwarten können.Kanzleipartner Lange mit Erfolg vor Gericht
Im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeit für eine im Dieselskandal gegen die Daimler AG bundesweit führende Kanzlei hat Rechtsanwalt Björn-Michael Lange eine spezielle Argumentation im Hinblick auf den oben genannten Zinsanspruch herausgearbeitet. Das Landgericht Stuttgart ist dieser gefolgt und hat daraufhin die Daimler AG mit Urteil vom 25. Juni 2021 (Az.: 15 O 74/21) zusätzlich zur Zahlung von Verzugszinsen verurteilt. Da die Daimler AG erwartungsgemäß Berufung eingelegt hat, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht sprach dem Kläger in dem Rechtsstreit eine Summe von nahezu 100 % des Kaufpreises des Fahrzeugs zu. Dieser hatte sein Fahrzeug, einen GLK 220 CDI 4MATIC, am 17. Juni 2015 von der Daimler AG direkt erworben. Der Kaufpreis betrug 40.889,99 EUR. Zwar musste sich der Kläger etwas mehr als 10.000,- EUR für die gefahrenen Kilometer als sog. Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht sprach ihm jedoch Zinsen zu, welche bis zum Tag der Urteilsverkündung rund 9.965,00 EUR betrugen. Insofern würde der Kläger bei Rechtskraft des Urteils nahezu seinen gesamten Kaufpreis zurückerhalten, und das nach 6 Jahren Nutzung und Fahrt von rund 60.000 Kilometern.Schadensersatz berechnen! Schnell und unverbindlich.
Ein Sensationsurteil
Soweit ersichtlich handelt es sich dabei um das bundesweit erste Urteil im Dieselskandal, insbesondere gegen die Daimler AG, welches den Betroffenen neben Schadensersatz auch Verzugszinsen ab Kaufpreiszahlung zuspricht. Selbstverständlich wird sich die Kanzlei BRIXLANGE vehement dafür einsetzen, dass diese Begründung im Falle des Herstellerkaufs (also dem Kauf des Fahrzeugs direkt von der Daimler AG) Schule macht.Was ist der Mehrwert für die Betroffenen im Dieselskandal?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in Fahrzeugen der Daimler AG insgesamt fünf verschiedene Abschalteinrichtungen festgestellt und beanstandet. Die Gerichte folgen nach und nach der Argumentation der Klägeranwälte, weshalb im Vorgehen auf Schadensersatz gegen den Stuttgarter Autohersteller von sehr guten Erfolgsaussichten ausgegangen werden kann. Im Falle einer Verurteilung der Daimler AG stellt sich dann die Frage nach zusätzlichen Zinsen. Hierbei sind bisher durch das Gericht regelmäßig Zinsen ab Zustellung der Klage an die Daimler AG zugesprochen worden.- Fallbeispiel 1: Der Kauf eines Sprinters 116 CDI für 50.000 Euro erfolgt bei einem Autohaus. Die Klage wird am 01.11.2021 bei Gericht eingereicht und am 15.11.2021 der beklagten Daimler AG zugestellt. Hier entstehen grundsätzlich Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.11.2021. Wenn das gesamte Gerichtsverfahren nun bis zum 16.11.2022 andauert und dann positiv rechtskräftig abgeschlossen wird, erhält der Kläger für ein Jahr die Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt dabei derzeit wegen des negativen Basiszinses etwas mehr als 4 %. Im Beispielfall wären das etwa zusätzliche 2.000 Euro. Das ist grundsätzlich positiv zu bewerten und bedeutet für den Betroffenen eine erhöhte Gesamtentschädigung.
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Jedoch besteht bei Verfahren gegen die Daimler AG die Besonderheit, dass zahlreiche Fahrzeuge direkt vom Hersteller gekauft worden sind. In dieser Konstellation kommen Verzugszinsen nicht erst ab Prozessbeginn, sondern bereits ab dem Kaufdatum in Betracht.- Fallbeispiel 2: Der Kauf eines GLK 220 CDI 4 MATIC für 50.000 Euro erfolgt direkt bei der Daimler AG am 15.11.2013. An diesem Tag erfolgte auch die Kaufpreiszahlung. Nun bekommt dieser Betroffene 2021 ein Rückrufschreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt und sucht anwaltlichen Rat. Daraufhin wird der Kaufvertrag gegenüber der Daimler AG aufgrund einer arglistigen Täuschung über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs angefochten und zum 01.11.2021 ein Gerichtsverfahren zur Rückabwicklung angestrengt. Das Landgericht verurteilt nun die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz. Das Urteil wird am 16.11.2022 rechtskräftig. Statt Zinsen für den einjährigen Zeitraum des Gerichtsverfahrens steht dem Betroffenen hier ein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen von etwas mehr als 4 %-Punkten pro Jahr für den Zeitraum vom 16.11.2013 bis zum 16.11.2022 zu. Dies entspricht einem Zinsanspruch von knapp 19.000 €, der zu der Schadenssumme hinzukommt. Damit besteht zwischen Fall 1 und Fall 2 eine Differenz von etwa 17.000 Euro.
Zinsanspruch gilt unabhängig von den gefahrenen Kilometern
Dieses Vorgehen ist grundsätzlich auf alle Herstellerkäufe anwendbar. Besonders interessant ist es in den Fällen, in denen den Betroffenen aufgrund einer hohen Kilometerlaufleistung nur ein geringer oder sogar gar kein Schadensersatz zusteht. Unabhängig hiervon greift der Verzugszins ab Kaufpreiszahlung, weshalb ein Anspruch von mehreren zehntausend Euro möglich ist.Hintergrund: Zahlreiche Pflichtrückrufe und „freiwillige” Software-Updates
Daimler hat, nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), europaweit in rund 1,4 Millionen Dieselfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Diese große Zahl von Fahrzeugen benötigt ein verpflichtendes Diesel-Software-Update. Wird das Software-Update nicht innerhalb von 18 Monaten ab Erhalt des Rückrufschreibens aufgespielt, droht der Verlust der Zulassung durch die örtliche Zulassungsbehörde. Für hunderttausende weitere Fahrzeuge werden „freiwillige“ Software-Updates angeboten. Auch hier kann davon ausgegangen werden, dass mit dem Software-Update regelmäßig unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden.Wir raten betroffenen Mercedes Benz Kunden von einem freiwilligen Software-Update ab, da zahlreiche Geschädigte von erhöhtem Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch berichten. Auch Berichte von einem höheren Verschleiß, einem Leistungsverlust oder dem plötzlichn Abschalten des Motors sind keine Seltenheit.
Wir empfehlen allen betroffenen Daimler-Fahrern, juristischen Rat bei einem auf den Abgasskandal spezialisierten Anwalt einzuholen. Die Kanzlei BRIXLANGE steht Ihnen dazu gern als ein versierter Rechtsbeistand zur Verfügung!