Mandatsbedingungen, Vollmacht und Haftung

1. Anwendungsbereich und Vertragspartner

Diese Mandatsbedingungen und Haftungsbegrenzungsvereinbarung gelten zusammen mit einer ggf. getrennt zu schließenden Vergütungsvereinbarung für sämtliche durch die Vy – Intellectual Property & Wirtschaftsrecht Rechtsanwälte & Attorneys at Law Brix Lange Verweyen PartG mbB, betahaus, Rudi-Dutschke-Straße 23, 10969 Berlin (Vy) vorgenommenen Rechtsberatungen, Geschäftsbesorgungen oder Verfahrens- und Prozessführungen, in allen Angelegenheiten.

Diese Mandatsbedingungen umfassen auch solche Tätigkeiten, die vor Abschluss dieser Mandatsbedingungen für Auftraggeber_in erbracht wurden, soweit dazu nicht gesonderte Vereinbarungen bestehen.

Diese Mandatsbedingungen ersetzen auch alle vorangehenden Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber_in und gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes in Textform vereinbart wird.

2. Mandat und Beratungsgebiete

Durch das Übersenden von Unterlagen (z.B. E-Mail, Telefax oder Post) an Vy oder das Hinterlassen einer Nachricht bei unseren Telefondienst oder auf einem Anrufbeantworter kommt kein Mandat zustande. Eine Auftragserteilung ist nur dann verbindlich, wenn die Beauftragung durch Vy ausdrücklich bestätigt wurde. Andernfalls ist Vy nicht zum Tätigwerden, insb. zur Fristenkontrolle und zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, verpflichtet!

Vy ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zur Bearbeitung des Auftrags Mitarbeiter_innen, andere Rechtsanwälte_innen und sonstige Dritte beizuziehen. Dadurch ggf. entstehende Zusatzkosten stimmt Vy mit Auftraggeber_in ab; sie sind von Auftraggeber_in direkt zu bezahlen.

Vy ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch vor Begründung und nach Beendigung eines Mandats. Das gilt nicht, soweit die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftrag eine Offenbarung erfordern (auch z.B. zur Einholung der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung oder eines Prozesskostenfinanzierers); zur Verteidigung in eigener Sache; und soweit die Berufsordnung der Rechtsanwälte_innen oder andere Rechtsvorschriften eine Offenbarung zulassen. Vy verpflichtet Mitarbeiter_innen und mitwirkende Dritte zur Verschwiegenheit.

Die von Vy zu leistende Rechtsberatung bezieht sich ausschließlich auf deutsches Recht und, soweit vereinbart, auf das Recht der Europäischen Union.

Die Beratung von Vy umfasst nicht die steuerrechtliche Beratung und die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe Rückstellungen i.S.v. § 249 HGB oder aus anderen Gründen zu bilden sind. Diese Fragen sind durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt_anwältin für Steuerrecht, Steuerberater_in, Wirtschaftsprüfer_in) auf eigene Veranlassung und Kosten von Auftraggeber_in zu klären.

Alle Informationen auf der Internetseite von Vy (https://www.vy-anwalt.de) und sonstigen Informationsangeboten (z.B. auf https://ww.anwalt.de) dienen nur der allgemeinen Information. Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit können nicht gewährt werden. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.

3. Mitwirkungspflichten von Auftraggeber_in

Auftraggeber_in wird Vy unverzüglich Anschrift, Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse mitteilen, über die Auftraggeber_in zuverlässig und kurzfristig erreichbar ist (auch bei Abwesenheit, z.B. im Urlaub). Auftraggeber_in unterrichtet Vy unverzüglich über jede Änderung dieser Daten.

Auftraggeber_in wird Vy unverzüglich über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Vy darf den Angaben von Auftraggeber_in ohne eigene Nachprüfung vertrauen und der Mandatsbearbeitung zugrunde legen.

Auftraggeber_in wird die ihm_ihr von Vy übermittelten Schreiben und Schriftsatzentwürfe sorgfältig überprüfen, insb. ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben richtig und vollständig sind und auf etwaige Fehler unverzüglich hinweisen. Mit der Freigabe von Schreiben und Schriftsatzentwürfe bestätigt Auftraggeber_in deren inhaltliche Richtigkeit.

Auftraggeber_in wird nicht ohne Abstimmung mit Vy mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

Berufliche Äußerungen von Mitarbeitern von Vy und von im Mandatsverhältnis sonst involvierten Dritten dürfen nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vy weitergegeben werden. Eine Ausnahme gilt nur, sofern nach Sinn und Zweck des Beratungsauftrages die Weitergabe der Äußerung offensichtlich zulässig ist.

Vy kann das Mandat jederzeit, nicht jedoch zur Unzeit, niederlegen, wenn Auftraggeber_in die vorstehend aufgeführten Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, insb. wenn er_sie Vy relevante Informationen vorenthält oder Vy unzutreffend informiert. Wenn dadurch das für die Mandatsbearbeitung notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig zerrüttet ist, kann die Niederlegung auch fristlos erfolgen. Auftraggeber_in muss dann selbst dafür sorgen, dass ihm_ihr dadurch keine Nachteile (z.B. durch Fristversäumnisse) entstehen.

Schlägt Vy Auftraggeber_in eine Maßnahme vor, insb. die Einlegung oder Nicht-Einlegung eines Rechtsmittels und den Abschluss oder Widerruf eines Vergleichs, und nimmt Auftraggeber_in dazu nicht binnen der mitgeteilten Frist Stellung, so gilt die Zustimmung als erteilt.

4. Nutzung von E-Mail, elektronische Handakten, Archivierung

Auftraggeber_in ist ausdrücklich mit der digitalen Kommunikation auch mittels unverschlüsselter E-Mail einverstanden. Die Mitteilung oder Kommunikation mit einer E-Mail-Adresse durch Auftraggeber_in beinhaltet die Zustimmung von Auftraggeber_in, dass von Auftragnehmerin an diese E-Mail-Adresse uneingeschränkt und ohne Einsatz von Signaturverfahren oder Verschlüsselungsverfahren mandatsbezogene Informationen übermittelt werden können, ausschließlich der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen Zugang zum E-Mail-Eingang haben und, dass die Eingänge über E-Mail von Auftraggeber_in regelmäßig mindestens werktäglich überprüft werden.

Vy führt Akten und Handakten ausschließlich elektronisch. Akten, mit Ausnahme der Kostenakten und etwaiger Titel, werden im Rahmen der Datenschutzbestimmungen für die Dauer von sechs Jahren ab Beendigung des Auftrags gespeichert. Als Zeitpunkt der Beendigung des Auftrags gilt der Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.

5. Vollmacht

Für das Mandat und alle künftigen Mandate erteilt Auftraggeber_in Vy Vollmacht und genehmigt alle bereits vorgenommenen Handlungen. Die Vollmacht umfasst insb. die Befugnis

  • zur Prozessführung in allen Instanzen und vor allen Gerichten, an denen Vy zugelassen ist, einschließlich Unter-, Neben- und Folgeverfahren aller Art und einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen sowie zur Einlegung, Rücknahme, Beschränkung von und zum Verzicht auf Rechtsmittel und Rechtsbehelfe jeder Art, sowie zur Erledigung durch außergerichtliche Verhandlungen, Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis
  • zur Vertretung in Schieds- und Gütestellenverfahren sowie gegenüber Behörden und Dritten in Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren, einschließlich der Teilnahme an den Streitgegenstand betreffenden Verhandlungen jeder Art
  • zur Vertretung in Anmelde- und Schutzbewilligungsverfahren betreffend Marken, Designs, Patente, Gebrauchsmuster, Schutzzertifikate und sonstige Schutzrechte, sowie für Einspruchs-, Widerspruchs-, Nichtigkeits-, Zwangslizenz- oder Löschungsverfahren vor den Patent- und Markenämtern
  • zur Vertretung in allen sonstigen Verfahren
  • zur außergerichtlichen Vertretung, insb. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen, zur Verfolgung von Ansprüchen jeder Art, und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen wie z.B. Kündigungen, Unterlassungs- und Anfechtungserklärungen
  • zur Bewirkung und Entgegennahme von Zustellungen jeder Art
  • zur Einsicht in Akten jeder Art
  • zur Entgegennahme von Geld, Wertsachen und Urkunden, insb. des Streitgegenstands und der von Gegner_innen, der Justizkasse oder sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge (Geldempfangsvollmacht)
  • zur teilweisen oder vollständigen Übertragung der Vollmacht auf andere und zur Erteilung von Untervollmacht.


Auf Anforderung wird Auftraggeber_in die Vollmacht unverzüglich schriftlich bestätigen.

6. Vergütungsgrundsätze

Die Inanspruchnahme anwaltlichen Rats und anwaltlicher Dienstleistungen kostet Geld und es ist uns untersagt, umsonst oder für ein unangemessen niedriges Honorar tätig zu werden.

Vorbehaltlich einer individuellen Vergütungsvereinbarung bestimmt sich die anfallende Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und wird nach dem Gegenstandswert berechnet. Bei einem hohen Gegenstandswert entsteht dadurch eine entsprechend hohe Vergütung. Gebühren Dritter (z.B. Amtsgebühren, Gerichte, Sachverständige) und Auslagen kommen hinzu und sind von Auftraggeber_in direkt zu bezahlen bzw. zu erstatten.

Zu Beginn der Zusammenarbeit wird Vy die voraussichtlich entstehenden Honorare, Gebühren und Kosten mit Auftraggeber_in erörtern. Auf Anfrage teilt Vy im laufenden Mandat kurzfristig eine Schätzung der weiteren zu erwartenden Vergütungen, Gebühren und sonstigen Kosten mit. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist in der Regel nicht möglich.

Vergütung, Gebühren und Auslagen sind mit ihrer Entstehung fällig. Vy
kann Vorschuss verlangen und aus dem Auftrag oder anderen Mandaten eingehende Geldbeträge mit offenen Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen aus erteilten Mandaten verrechnen. Fremdgelder werden im Übrigen unverzüglich an Auftraggeber_in ausgezahlt.

Vy kann die Leistungserbringung verweigern, wenn Auftraggeber_in fällige Forderungen oder Vorschüsse nicht fristgerecht bezahlt. Auftraggeber_in muss dann selbst dafür sorgen, dass ihr_ihm dadurch keine Nachteile (z.B. durch Fristversäumnisse) entstehen.

7. Hinweise zu Gebühren und deren Erstattung, Rechtsschutzversicherung

Auftraggeber_in wird darauf hingewiesen, dass bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bei außergerichtlichen Sachverhalten und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines/einer Prozessbevollmächtigten oder Beistands besteht. Eine Kostenerstattung der für den Rechtsanwalt angefallenen Kosten erfolgt in diesen Fällen nicht. Auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann es zur Kostentragungspflicht trotz Obsiegens kommen.

Auftraggeber_in ist bekannt, dass die Einholung der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung sowie die Auskunftserteilung an Wirtschaftsprüfer_innen und Steuerberater_innen für die Erstellung von Jahresabschlüssen u.ä. separate Angelegenheiten i.S.v. § 17 RVG darstellen, die gesondert zu vergüten sind. Die Kosten dafür richten sich nach dem Gegenstandswert und werden i.d.R. nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Vy übernimmt keine Verantwortung für die Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung von Auftraggeber_in. Eine direkte Abrechnung von Vy mit der Rechtsschutzversicherung findet nicht statt.

8. Haftungsbeschränkung, Berufshaftpflichtversicherung

Der Anspruch von Auftraggeber_in auf Ersatz eines Schadens wegen fehlerhafter Berufsausübung durch Vy wird in Fällen einfacher Fahrlässigkeit vier Millionen Euro (4.000.000 EUR = das Vierfache der Mindestversicherungssumme von 1.000.000 EUR) beschränkt.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person.

Sollte aus Sicht von Auftraggeber_in ein über diesen Betrag hinausgehendes Risiko bestehen, so muss Auftraggeber_in dies unverzüglich mitteilen! Auf Wunsch und auf Kosten von Auftraggeber_in kann dann eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Vy hat eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln abgeschlossen, die je Versicherungsfall einen Schaden von vier Millionen Euro (4.000.000 EUR = das Vierfachen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 1.000.000 EUR) abdeckt.

Sollte aus Sicht von Auftraggeber_in ein über diesen Betrag hinausgehendes Risiko bestehen und abgesichert werden, so muss Auftraggeber_in dies unverzüglich mitteilen! Auf Wunsch und auf Kosten von Auftraggeber_in kann dann eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

9. Online-Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher_innen eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die hier http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Änderungen oder individualvertragliche Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Das gilt auf für Änderungen dieser Textformklausel.

Im Hinblick auf weitere, gesetzlich vorgeschriebene Informationen und Angaben verweisen wir auf das Impressum auf unsere Internetseite unter www.vy-anwalt.de. Dort finden Sie auch unsere Datenschutzvereinbarung.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen in dieser Vereinbarung lässt das Mandat und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt.