Anwalt für Softwarerecht und IT-Recht

Als Ihr Anwalt für Softwarerecht und IT-Recht beraten wir Unternehmen und Privatpersonen zu allen Rechtsfragen, die in Zusammenhang mit der Herstellung, Nutzung und Lizenzierung von Software einhergehen.

Hierbei umfasst unser Leistungsangebot die Erstellung und Überprüfung von Vertragstexten sowie die Rechtsberatung bei der Umsetzung von IT-Projekten. Auch Aspekte des Datenschutzrechts und des Domainrechts können in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit ist der Schutz geistigen Eigentums sowie die Abwehr und Durchsetzung streitiger Ansprüche.

Beratung im Softwarerecht
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